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	<title>Michael Adelsberger</title>
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	<description>Maßgeschneiderte Finanzierungsberatung</description>
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	<title>Michael Adelsberger</title>
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	<item>
		<title>Energieausweis beim Hauskauf: was die Bank daraus liest</title>
		<link>https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/energieausweis-hauskauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Adelsberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2026 07:45:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was Bank und KfW beim Hauskauf aus dem Energieausweis lesen, warum Klasse F bis H Voraussetzung der KfW 308 ist und was sich 2027 ändert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/energieausweis-hauskauf/">Energieausweis beim Hauskauf: was die Bank daraus liest</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben ein Exposé vor sich oder kommen gerade von der Besichtigung, und im Energieausweis steht eine Klasse zwischen A+ und H. Dieser Beitrag zeigt, was die Angaben im Ausweis für Ihre Finanzierung bedeuten, wann Sie ihn brauchen und was sich am 1. Januar 2027 ändert. Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 29. Juli 2026 heißt.</p>
<aside class="kurz-gesagt">
<p><strong>Kurz gesagt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Der Energieausweis ist beim Hauskauf eine Finanzierungsunterlage.</strong> Kennwert, Klasse, Baujahr der Heizung und die Modernisierungsempfehlungen geben Hinweise, welche Kosten nach dem Kauf auf Sie zukommen können.</li>
<li><strong>Für die KfW 308 ist Klasse F, G oder H Voraussetzung.</strong> Die KfW fördert den Kauf nur, wenn der gültige Ausweis bei Antragstellung eine dieser Klassen zeigt. Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag bei ihr eingehen, es sei denn, der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005152_M_308.pdf">KfW-Merkblatt 308</a>, Stand 08/2026).</li>
<li><strong>Der Verkäufer muss den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen</strong> (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html">§ 80 Abs. 4 GModG</a>). Für die Finanzierung brauchen Sie schon im ersten Gespräch eine Kopie.</li>
<li><strong>Zum 1. Januar 2027 ändert sich das Energieausweis-Recht.</strong> Neue Ausweise sind dann digital, und die Pflicht zum Bedarfsausweis für ältere Wohnhäuser entfällt. Ausweise, die bis Ende 2026 ausgestellt werden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.</li>
</ul>
</aside>
<h2>Was im Energieausweis steht und was schon im Exposé stehen muss</h2>
<p>Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll einen überschlägigen Vergleich mit anderen Gebäuden ermöglichen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__79.html">§ 79 Abs. 1 GModG</a>). Er wird für das Gebäude ausgestellt (§ 79 Abs. 2), nicht für den Eigentümer. Für Ihre Kaufentscheidung sind diese Pflichtangaben die wichtigsten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__85.html">§ 85 GModG</a>):</p>
<ul>
<li><strong>Ausweisart:</strong> Bedarfsausweis (berechnet) oder Verbrauchsausweis (aus Abrechnungen)</li>
<li><strong>Ablaufdatum und Registriernummer</strong></li>
<li><strong>Baujahr des Gebäudes und Baujahr des Wärmeerzeugers,</strong> also der Heizung</li>
<li><strong>Wesentliche Energieträger</strong> für Heizung und Warmwasser, etwa Gas, Heizöl oder Strom</li>
<li><strong>Gebäudenutzfläche,</strong> mit Hinweis, wenn sie pauschal aus der Wohnfläche abgeleitet wurde</li>
<li><strong>Endenergiekennwert und Effizienzklasse</strong> (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__86.html">§ 86 GModG</a>). Der Kennwert gibt an, wie viel Energie das Haus pro Quadratmeter und Jahr vor allem für Heizung und Warmwasser braucht oder verbraucht hat.</li>
<li><strong>Modernisierungsempfehlungen.</strong> Sie gehören zu jedem Energieausweis, beim Bedarfs- wie beim Verbrauchsausweis. Sie entfallen nur, wenn der Aussteller keine Maßnahmen für möglich hält (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__84.html">§ 84 GModG</a>, § 85 Abs. 4).</li>
</ul>
<p>Schon die Immobilienanzeige muss fünf Angaben aus dem Ausweis enthalten, wenn bei ihrem Erscheinen ein Ausweis vorliegt (für Ausweise, die ab 2027 ausgestellt werden, teils andere, siehe unten). Das sind Ausweisart, Endenergiekennwert, wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr und Effizienzklasse (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__87.html">§ 87 Abs. 1 GModG</a>). Damit können Sie ein Haus einordnen, bevor Sie zur Besichtigung fahren. Fehlen die Angaben, fragen Sie nach, ob überhaupt ein gültiger Ausweis vorliegt.</p>
<h3>Woran Sie einen gültigen Ausweis erkennen</h3>
<p>Ein Energieausweis gilt zehn Jahre (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__79.html">§ 79 Abs. 3 GModG</a>). Das Ablaufdatum steht vorn im Ausweis, daneben die Registriernummer. Früher endet die Gültigkeit, wenn bei einem Umbau die Energiebilanz des ganzen Gebäudes neu berechnet wurde und deshalb ein neuer Ausweis auszustellen war (§ 80 Abs. 2 GModG). Ist der Ausweis abgelaufen, muss vor dem Verkauf ein neuer ausgestellt werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html">§ 80 Abs. 3 GModG</a>).</p>
<h2>Was die Bank aus dem Energieausweis liest</h2>
<p>Die Bank prüft vor allem, ob Sie die Raten auf Dauer tragen können. Das Gesetz verlangt dafür eine Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Ausgaben, die sich nicht hauptsächlich auf den Wert der Immobilie stützen darf (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__505b.html">§ 505b Abs. 2 BGB</a>). Daneben bewertet die Bank das Haus als Sicherheit. Für beides liefert der Energieausweis an drei Stellen Hinweise.</p>
<h3>Der Kennwert betrifft Ihre laufenden Ausgaben</h3>
<p>Heizkosten fallen jeden Monat neben der Rate an. Das Gesetz spricht dabei nur allgemein von Ausgaben. Nach meiner Erfahrung setzen Banken die Nebenkosten des Hauses in der Haushaltsrechnung an, manche pauschal, manche für das konkrete Objekt. Ein hoher Kennwert ist für mich ein Anlass, die Heizkosten in Ihrer Planung realistisch anzusetzen, auch wenn die Bank pauschal rechnet.</p>
<p>Was Sie mir zu Haus und Heizung mitgeben, hat dabei Gewicht. Die Bank muss auch die Auskünfte berücksichtigen, die einem Darlehensvermittler erteilt wurden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__505b.html">§ 505b Abs. 3 BGB</a>).</p>
<h3>Der Zustand des Hauses wirkt auf seinen Wert als Sicherheit</h3>
<p>Das Haus ist die Sicherheit für Ihr Darlehen. Seine energetischen Eigenschaften gehören zu den Merkmalen, nach denen der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt wird (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/__2.html">§ 2 Abs. 3 ImmoWertV</a>). Die europäische Bankenaufsicht erwartet, dass Banken die Energieeffizienz von Gebäuden berücksichtigen, soweit sie den Wert der Sicherheit beeinflusst (<a href="https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/document_library/Publications/Guidelines/2020/Guidelines%20on%20loan%20origination%20and%20monitoring/Translations/886677/Final%20Report%20on%20GL%20on%20loan%20origination%20and%20monitoring_COR_DE.pdf">EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe, Rn. 208</a>).</p>
<p>Ermittelt eine Bank den Beleihungswert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung, etwa für Darlehen, die sie über Pfandbriefe refinanziert, muss sie einen erkennbaren Instandhaltungsrückstau als gesonderten Abschlag vom Beleihungswert berücksichtigen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__4.html">§ 4 Abs. 3 BelWertV</a>). Die Energieeffizienz selbst nennt die Verordnung nicht.</p>
<p>Die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis sind kein Gutachten über Mängel. Sie zeigen aber, welche Maßnahmen der Aussteller nach einer Begehung oder anhand von Fotos für sinnvoll hält (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__84.html">§ 84 Abs. 1 GModG</a>). Für Sie sind sie eine erste Liste dessen, was nach dem Kauf anstehen kann, und damit ein guter Anfang für das Gespräch über das Sanierungsbudget.</p>
<h3>Baujahr der Heizung und Dämmpflicht: was nach dem Kauf ansteht</h3>
<p>Im Ausweis steht das Baujahr des Wärmeerzeugers. Seit dem 29. Juli 2026 verpflichtet Sie das Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr, einen alten Heizkessel nach dem Kauf auszutauschen. Das Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel ist gestrichen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html">§ 72 GModG</a>, <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 1</a>).</p>
<p>Eine Heizung hält trotzdem nicht ewig. Ist sie alt, gehört ihr Austausch in Ihre Finanzierungsplanung. Bauen Sie eine neue Gas- oder Ölheizung ein, muss ab 2029 ein steigender Teil der Wärme etwa aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammen, zunächst mindestens 10 Prozent (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html">§ 43 Abs. 1 GModG</a>).</p>
<p>Weiter gilt die Pflicht, eine oberste Geschossdecke ohne Mindestwärmeschutz zu dämmen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer selbst wohnt, gelten Sonderregeln zu Frist und Ausnahme (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__35.html">§ 35 Abs. 3 und 4 GModG</a>). Ob und bis wann das Ihr Haus betrifft, klärt ein Energieberater. <a href="https://baufinanzierung-peine.de/modernisierung-sanierung/">Wie sich Förderung und Finanzierung einer Sanierung verzahnen</a>, beschreibe ich auf meiner Seite zur Modernisierung.</p>
<h2>Klasse F, G oder H: warum ein schlechter Ausweis die KfW 308 öffnen kann</h2>
<p>Bei der KfW-Förderung 308 „Jung kauft Alt“ ist ein schlechter Ausweis keine Hürde, sondern Voraussetzung. Gefördert wird der Kauf nur, wenn für das Haus bei Antragstellung ein gültiger Bedarfs- oder Verbrauchsausweis der Klasse F, G oder H vorliegt (<a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)/">KfW, Produktseite 308</a>). Die Klassen ergeben sich direkt aus dem Endenergiekennwert (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_10.html">Anlage 10 GModG</a>):</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="640" alt="Schaubild: Energieeffizienzklassen A+ bis H mit ihren Grenzwerten in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, die Klassen F, G und H sind als Voraussetzung der KfW 308 markiert" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/effizienzklassen-kfw308.svg" /></p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Klasse</th>
<th>Endenergie in kWh pro m² und Jahr</th>
<th>KfW 308</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>A+</td>
<td>bis 30</td>
<td>nein</td>
</tr>
<tr>
<td>A</td>
<td>bis 50</td>
<td>nein</td>
</tr>
<tr>
<td>B</td>
<td>bis 75</td>
<td>nein</td>
</tr>
<tr>
<td>C</td>
<td>bis 100</td>
<td>nein</td>
</tr>
<tr>
<td>D</td>
<td>bis 130</td>
<td>nein</td>
</tr>
<tr>
<td>E</td>
<td>bis 160</td>
<td>nein</td>
</tr>
<tr>
<td>F</td>
<td>bis 200</td>
<td>ja</td>
</tr>
<tr>
<td>G</td>
<td>bis 250</td>
<td>ja</td>
</tr>
<tr>
<td>H</td>
<td>über 250</td>
<td>ja</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Steht im Ausweis E, ist das Haus für dieses Programm zu gut. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören: mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, eine Einkommensgrenze und kein Wohneigentum bei Antragstellung (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005152_M_308.pdf">Merkblatt 308</a>, Stand 08/2026). Die Kreditbeträge stehen in meinem Abschnitt zur <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung/">KfW 308 für Familien, die eine Bestandsimmobilie kaufen</a>.</p>
<p>Zwei weitere Bedingungen betreffen Kauf und Haus:</p>
<ul>
<li><strong>Der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertrag bei der KfW eingegangen sein.</strong> Der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Ein Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung, die sich auf die Förderzusage bezieht, ist nach Angaben der KfW nicht förderschädlich. Die Bedingung muss aber von Anfang an im Vertrag stehen, und auch dann dürfen Sie Anzahlungen oder den Kaufpreis erst nach der Antragstellung zahlen (<a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)/">KfW, Produktseite 308</a>).</li>
<li><strong>Innerhalb von 54 Monaten nach der Zusage muss das Haus saniert sein,</strong> mindestens auf Effizienzhaus 85 EE. Alternativ verlangt das Merkblatt alle Einzelmaßnahmen an Heizung, Fenstern, Fassade sowie Dach oder oberster Geschossdecke, ausgenommen nur Bauteile und Heizungen, die seine Anforderungen schon erfüllen. Eine neue Heizung zählt dabei nur, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Die Sanierung selbst fördert die 308 nicht (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005152_M_308.pdf">Merkblatt 308</a>, Stand 08/2026).</li>
</ul>
<p>Die KfW empfiehlt, sich bereits vor dem Kauf von einem Experten für Energieeffizienz beraten zu lassen (Merkblatt 308). Das ist aus meiner Sicht der wichtigste Hinweis im Merkblatt, denn die Sanierungskosten gehören von Anfang an in Ihre Finanzierung. Für Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch gibt es eigene Zuschüsse. Liegt dafür eine Zusage der KfW oder ein Bescheid des BAFA vor, kommt für die Maßnahme zusätzlich der <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/kfw-ergaenzungskredit/">KfW-Ergänzungskredit</a> in Frage (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">Merkblatt 358/359</a>, Stand 09/2026). Welche Förderwege es für die Sanierung eines älteren Hauses gibt und wie die Bank es bewertet, beschreibe ich im Beitrag zum <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/altbau-sanieren-finanzierung/">Altbau sanieren</a>.</p>
<h2>Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: zwei Rechenwege, eine Skala</h2>
<p>Beide Ausweisarten ordnen das Haus in dieselbe Skala ein. Beim Bedarfsausweis ergibt sich die Klasse aus dem berechneten Bedarf, beim Verbrauchsausweis aus dem erfassten Verbrauch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__86.html">§ 86 Abs. 2 GModG</a>).</p>
<p>Die Rechenwege dahinter sind grundverschieden. Die Tabelle zeigt die Regeln für Ausweise, die bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt werden:</p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th></th>
<th>Bedarfsausweis</th>
<th>Verbrauchsausweis</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Grundlage</td>
<td>Berechnung aus Gebäudehülle und Heizungstechnik</td>
<td>Abrechnungen aus mindestens 36 Monaten</td>
</tr>
<tr>
<td>Einfluss der Bewohner</td>
<td>keiner, der Wert ist berechnet</td>
<td>Heizgewohnheiten stecken im Wert, Witterung und längere Leerstände werden herausgerechnet</td>
</tr>
<tr>
<td>Fläche</td>
<td>Gebäudenutzfläche</td>
<td>darf pauschal aus der Wohnfläche abgeleitet sein, mit Faktor 1,35 oder 1,2</td>
</tr>
<tr>
<td>Modernisierungsempfehlungen</td>
<td>ja</td>
<td>ja</td>
</tr>
<tr>
<td>Klasse nach Anlage 10</td>
<td>aus dem Endenergiebedarf</td>
<td>aus dem Endenergieverbrauch</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Quellen: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__82.html">§ 82 GModG</a>, § 84, § 86.</p>
<p>Für Sie heißt das: Wie sparsam die bisherigen Bewohner geheizt haben, steckt im Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist davon unabhängig. Für dasselbe Haus können die beiden Ausweisarten deshalb zu verschiedenen Werten und damit auch zu verschiedenen Klassen führen. Für die KfW 308 zählt der gültige Ausweis, der bei Antragstellung vorliegt.</p>
<h3>Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist</h3>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="650" alt="Schaubild: Entscheidungsbaum nach § 80 Abs. 3 GModG für Ausweise bis Ende 2026. Ein Bedarfsausweis ist beim Verkauf nur Pflicht, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Wärmeschutzniveau von 1977 nicht erreicht ist. Sonst wählt der Verkäufer." src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/bedarfsausweis-pflicht.svg" /></p>
<p>Für Ausweise, die bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt werden, gilt eine Sonderregel für ältere Häuser. Hat ein Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, muss für den Verkauf ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Das gilt nicht, wenn das Haus schon beim Bau oder durch spätere Änderungen das Wärmeschutzniveau von 1977 erreicht (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html">§ 80 Abs. 3 GModG</a>).</p>
<p>In allen anderen Fällen wählt der Verkäufer die Ausweisart. Einen Anspruch auf eine bestimmte Ausweisart gibt Ihnen das Gesetz als Käufer nicht.</p>
<p>Liegt für ein Haus mit Bauantrag vor November 1977 ein Verbrauchsausweis vor, fragen Sie deshalb nach, worauf die Einschätzung zum Wärmeschutz beruht. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die Bedarfsausweis-Pflicht für ältere Wohnhäuser. Für ein reines Wohnhaus darf der Verkäufer dann auch einen Verbrauchsausweis wählen (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 2</a>).</p>
<p>Liegt Ihnen nur ein Verbrauchsausweis vor, bitten Sie den Verkäufer zusätzlich um die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre. Fachleute für eine Beratung vor dem Kauf finden Sie in der <a href="https://www.energie-effizienz-experten.de/">Energieeffizienz-Expertenliste</a> des Bundes.</p>
<h2>Wann der Ausweis auf den Tisch muss</h2>
<p>Gesetzlich muss der Verkäufer ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Übergeben muss er ihn erst nach dem Kaufvertrag. Für das Finanzierungsgespräch und den Antrag auf die KfW 308 brauchen Sie aber schon vorher eine Kopie. Bitten Sie den Verkäufer oder Makler deshalb direkt nach der Besichtigung darum.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="760" alt="Schaubild: Zeitachse vom Exposé über Besichtigung, Finanzierungsgespräch und KfW-Antrag bis zum Kaufvertrag und der Übergabe des Energieausweises, rot markiert der Antrag für die KfW 308 vor dem Kaufvertrag" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/zeitachse-energieausweis.svg" /></p>
<ol>
<li><strong>Exposé:</strong> Liegt ein Ausweis vor, müssen die fünf Pflichtangaben schon in der Anzeige stehen.</li>
<li><strong>Besichtigung:</strong> Der Verkäufer oder der Makler muss den Ausweis spätestens jetzt vorlegen. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein ausgelegter Ausweis genügt. Gibt es keine Besichtigung, muss er Ihnen unverzüglich vorgelegt werden, spätestens sobald Sie ihn verlangen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html">§ 80 Abs. 4 GModG</a>).</li>
<li><strong>Finanzierungsgespräch:</strong> Bringen Sie eine Kopie des Ausweises mit. Für die KfW 308 gehört er zu den Antragsunterlagen.</li>
<li><strong>Antrag für die KfW 308:</strong> Sie beantragen den Kredit über Ihren Finanzierungspartner. Der Antrag muss bei der KfW eingegangen sein, bevor Sie den Kaufvertrag schließen.</li>
<li><strong>Kaufvertrag beim Notar:</strong> Für die KfW ist das der Vorhabenbeginn, außer der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage.</li>
<li><strong>Übergabe:</strong> Unverzüglich nach dem Kaufvertrag muss Ihnen der Verkäufer den Ausweis oder eine Kopie übergeben.</li>
</ol>
<p>Wer den Ausweis erst beim Notartermin in der Hand hat, ist für den Antrag auf die KfW 308 meist zu spät dran. Was nach dem Notartermin finanziell auf Sie zukommt, beschreibe ich im Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/grunderwerbsteuer-wann-faellig/">wann die Grunderwerbsteuer fällig wird</a>. Warum die Reihenfolge bei Förderungen über das Geld entscheidet, erkläre ich ausführlicher auf der Seite <a href="https://baufinanzierung-peine.de/modernisierung-sanierung/">Modernisierung und Sanierung finanzieren</a>.</p>
<p>Bis zum 31. Dezember 2026 gilt nach der Übergabe noch eine Pflicht für Sie, wenn Sie ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kaufen. Sie haben dann ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer ausstellungsberechtigten Person zu führen, sofern es als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html">§ 80 Abs. 4 GModG</a>). Zum 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 2</a>).</p>
<h2>Was sich zum 1. Januar 2027 ändert</h2>
<p>Zum 1. Januar 2027 werden neue Energieausweise digital, die Bedarfsausweis-Pflicht für ältere Wohnhäuser entfällt, und im Exposé stehen andere Zahlen. Das regelt Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026, mit dem das Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 2 und Art. 9</a>). Die Paragrafen zum Energieausweis behalten ihre Nummern. Für Käufer sind diese Punkte wichtig:</p>
<ul>
<li><strong>Neue Ausweise sind digital</strong> und maschinenlesbar. Auf Verlangen des Eigentümers gibt es zusätzlich eine Papierfassung.</li>
<li><strong>Die Bedarfsausweis-Pflicht für ältere Wohnhäuser entfällt.</strong> Für ein reines Wohnhaus darf dann auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.</li>
<li><strong>Der Verbrauchsausweis beruht auf zwei Jahren statt auf drei,</strong> getrennt nach Energieträgern. Der gemessene Verbrauch wird auf einheitliche Nutzungsbedingungen umgerechnet. Dabei sind das Verhalten der Bewohner und längere Leerstände zu berücksichtigen.</li>
<li><strong>Die Empfehlungen werden genauer.</strong> Sie müssen die mögliche Energieeinsparung schätzen und auch die verbleibende Lebensdauer der Heizung beurteilen.</li>
<li><strong>Im Exposé stehen andere Zahlen.</strong> Für neue Ausweise sind Ausstellungsdatum und Primärenergiebedarf anzugeben, der auch Gewinnung und Transport des Energieträgers einrechnet. Die Klasse richtet sich weiter nach der Endenergie.</li>
<li><strong>Baudenkmäler brauchen beim Verkauf einen Ausweis.</strong> Die bisherige Ausnahme entfällt.</li>
<li><strong>Das Beratungsgespräch für Käufer entfällt.</strong></li>
</ul>
<p>Die Skala A+ bis H bleibt für Wohngebäude vorerst bestehen. Die Gesetzesbegründung geht von einer späteren Anpassung der Anlage 10 aus, nennt aber kein Datum (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106278.pdf">BT-Drucksache 21/6278</a>). Ausweise, die bis Ende 2026 ausgestellt werden, gelten bis zu ihrem Ablaufdatum weiter. Für Anzeigen mit solchen Ausweisen bleibt es bei den bisherigen fünf Angaben (§ 112 Abs. 3 GModG in der Fassung ab 2027).</p>
<h2>Sie verkaufen im Raum Peine und brauchen einen Ausweis?</h2>
<p>Ausstellen darf ihn nur, wer die Qualifikation nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__88.html">§ 88 GModG</a> hat. Eine neutrale Suche nach Fachleuten in Ihrer Nähe bietet die <a href="https://www.energie-effizienz-experten.de/">Energieeffizienz-Expertenliste</a>. Wenn Sie nach dem Verkauf etwas Neues finanzieren, sprechen Sie mich an.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<div class="artikel-faq">
<details>
<summary>
<h3>Brauche ich den Energieausweis schon vor dem Notartermin?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Ja. Der Verkäufer muss ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG), übergeben muss er ihn erst nach dem Kaufvertrag. Für die KfW 308 brauchen Sie aber schon vor dem Notartermin eine Kopie, denn der Ausweis gehört zu den Antragsunterlagen. Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag bei der KfW eingehen, es sei denn, der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Was bedeutet Energieeffizienzklasse G beim Hauskauf konkret für mich?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Klasse G steht für einen Endenergiekennwert über 200 bis 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (Anlage 10 GModG). Das Haus braucht also deutlich mehr Energie als gut eingestufte Häuser, und eine Sanierung gehört in Ihre Planung. Zugleich erfüllt es die Klassenvoraussetzung der KfW 308 (Merkblatt 308, Stand 08/2026).</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Kann ich ein Haus kaufen, für das kein Energieausweis vorliegt?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Das Gesetz verbietet den Kauf nicht, verpflichtet aber den Verkäufer, einen gültigen Ausweis vorzulegen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 GModG, Stand Oktober 2026). Bis Ende 2026 sind Baudenkmäler von der Pflicht ausgenommen. Ohne Ausweis der Klasse F, G oder H kommt die KfW 308 nicht in Frage.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: welcher hilft mir bei der Finanzierung mehr?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Die KfW 308 akzeptiert beide Ausweisarten. Der Bedarfsausweis hängt nicht vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab und eignet sich deshalb besser, um verschiedene Häuser zu vergleichen. Modernisierungsempfehlungen enthalten beide.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Wie alt darf der Energieausweis beim Hauskauf sein?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Ein Energieausweis gilt zehn Jahre, das Ablaufdatum steht im Ausweis (§ 79 Abs. 3 GModG). Früher verliert er seine Gültigkeit, wenn das Haus so umgebaut wurde, dass ein neuer Ausweis nötig war. Für die KfW 308 muss er bei Antragstellung gültig sein.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Was ändert sich 2027 am Energieausweis?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Ab dem 1. Januar 2027 werden neue Energieausweise digital ausgestellt, für Wohnhäuser entfällt die Pflicht zum Bedarfsausweis, und Anzeigen mit neuen Ausweisen brauchen andere Pflichtangaben. Ausweise, die bis Ende 2026 ausgestellt werden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig (BGBl. 2026 I Nr. 226).</p>
</div>
</details>
</div>
<div class="artikel-cta-box">
<h2>Bringen Sie den Energieausweis einfach mit</h2>
<p>Sie haben ein Exposé vor sich und wissen nicht, was die Effizienzklasse für Ihre Finanzierung bedeutet? Bringen Sie den Energieausweis mit. Ich sehe mir an, welche Förderung für dieses Haus in Frage kommt und wie sich der Sanierungsbedarf in Ihrer Finanzierung abbilden lässt. Dafür nehme ich mir eine volle Stunde Zeit, und für Sie ist das kostenfrei.</p>
<p>Aus über 450 Banken, Versicherungen und Bausparkassen suche ich die Konstellation heraus, die zu Ihrem Vorhaben passt, und sage Ihnen ehrlich, wenn ein Objekt nicht trägt. Bezahlt werde ich von der Gesellschaft, über die Ihre Finanzierung läuft, und nur, wenn eine zustande kommt.</p>
<p class="artikel-cta"><a class="btn--primary btn--outline" href="https://baufinanzierung-peine.de/kontakt/">Rückruf anfordern</a> <a class="btn--primary" href="https://calendly.com/adelsberger/beratung">Termin buchen</a></p>
</div>
<div class="artikel-autor">
<figure><img loading="lazy" decoding="async" width="64" height="64" alt="Michael Adelsberger, Baufinanzierungsvermittler aus Peine" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/Michael-Adelsberger-150x150.webp" /></figure>
<p><strong>Über den Autor:</strong> <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ueber-mich/">Michael Adelsberger</a>, unabhängiger Baufinanzierungsvermittler in Peine</p>
</div>
<div class="artikel-quellen">
<h2>Quellen</h2>
<p>Alle Quellen abgerufen am 06.10.2026.</p>
<ul>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__79.html">§ 79 GModG, Grundsätze des Energieausweises</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html">§ 80 GModG, Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__82.html">§ 82 GModG, Ermittlung des Energieverbrauchs</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__84.html">§ 84 GModG, Modernisierungsempfehlungen</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__85.html">§ 85 GModG, Angaben im Energieausweis</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__86.html">§ 86 GModG, Energieeffizienzklasse</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__87.html">§ 87 GModG, Pflichtangaben in Immobilienanzeigen</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__88.html">§ 88 GModG, Ausstellungsberechtigung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__108.html">§ 108 GModG, Bußgeldvorschriften</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_10.html">Anlage 10 GModG, Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__35.html">§ 35 GModG, Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html">§ 43 GModG, Einbau einer Heizungsanlage mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html">§ 72 GModG (weggefallen, früher Betriebsverbot für Heizkessel)</a></li>
<li><a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, Gesetz vom 23. Juli 2026</a></li>
<li><a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106278.pdf">BT-Drucksache 21/6278, Gesetzentwurf der Bundesregierung</a></li>
<li><a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)/">KfW, Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb (308)</a></li>
<li><a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005152_M_308.pdf">KfW, Merkblatt Kredit Nr. 308</a>, Stand 08/2026</li>
<li><a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">KfW, Merkblatt Kredit Nr. 358/359, Ergänzungskredit</a>, Stand 09/2026</li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__505b.html">§ 505b BGB, Kreditwürdigkeitsprüfung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/__2.html">§ 2 ImmoWertV, Grundlagen der Wertermittlung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__4.html">§ 4 BelWertV, Grundsätze der Beleihungswertermittlung</a></li>
<li><a href="https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/document_library/Publications/Guidelines/2020/Guidelines%20on%20loan%20origination%20and%20monitoring/Translations/886677/Final%20Report%20on%20GL%20on%20loan%20origination%20and%20monitoring_COR_DE.pdf">EBA, Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06)</a></li>
<li><a href="https://www.energie-effizienz-experten.de/">Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes</a></li>
</ul>
<p>Gesetzeslage und Förderbedingungen geben den Stand vom Oktober 2026 wieder. Den Abschnitt zu 2027 prüfe ich im Januar 2027 erneut. Prüfen Sie die Angaben vor einer Entscheidung an der Quelle. Dieser Beitrag beschreibt Rechtslage und Ablauf und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/energieausweis-hauskauf/">Energieausweis beim Hauskauf: was die Bank daraus liest</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Grundstück kaufen im Raum Peine: finanzieren, bevor das Haus steht</title>
		<link>https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/grundstueck-kaufen-finanzierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Adelsberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2026 07:44:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baufinanzierung-peine.de/?p=2586</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundstück kaufen, Haus später bauen? So finanzieren Sie im Raum Peine, ohne sich das Hausdarlehen zu verbauen. Mit Erschließung und Bodenrichtwert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/grundstueck-kaufen-finanzierung/">Grundstück kaufen im Raum Peine: finanzieren, bevor das Haus steht</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben ein Grundstück in Aussicht, der Notartermin rückt näher, und das Haus ist noch nicht geplant. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie beim Grundstückskauf die Finanzierung so aufstellen, dass die spätere Hausfinanzierung nicht daran scheitert, und welche Kosten nach dem Notartermin noch kommen.</p>
<aside class="kurz-gesagt">
<p><strong>Kurz gesagt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Ob Sie Grundstück und Haus zusammen oder getrennt finanzieren, entscheidet der Baubeginn.</strong> Die gemeinsame Finanzierung ist meist einfacher, kann aber nach der bereitstellungszinsfreien Zeit Bereitstellungszinsen auf den Teil kosten, der noch nicht ausgezahlt ist.</li>
<li><strong>Ist der Baubeginn offen, brauchen Sie ein Darlehen, aus dem Sie wieder herauskommen.</strong> Ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz dürfen Sie als Verbraucher jederzeit vorzeitig zurückzahlen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__500.html">§ 500 Abs. 2 BGB</a>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html">§ 502 Abs. 1 BGB</a>).</li>
<li><strong>Die Bank, die zuerst im Grundbuch steht, hat den besseren Rang.</strong> Eine zweite Bank für das Haus steht dahinter und preist das in der Regel ein.</li>
<li><strong>Wie die Bank Ihr Grundstück bewertet, hängt an seinem Entwicklungszustand.</strong> Nur baureifes Land ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und tatsächlich bebaubar, Bauerwartungsland lässt eine Bebauung erst erwarten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/__3.html">§ 3 ImmoWertV</a>).</li>
<li><strong>Erschließungsbeitrag, Grunderwerbsteuer und Notarkosten gehören in die Rechnung, bevor Sie beim Notar unterschreiben.</strong> Der Erschließungsbeitrag kann erst Jahre nach dem Kauf festgesetzt werden.</li>
</ul>
<p>Stand: Oktober 2026. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Niedersachsen 5 Prozent (<a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-67784.html">Landesamt für Steuern Niedersachsen</a>). Eine feste Zwölf-Monats-Frist, nach der ein Bauvertrag nicht mehr unter die Grunderwerbsteuer fällt, steht nicht im Gesetz.</p>
</aside>
<h2>Die Frage vor allen anderen: Wann fängt Ihr Haus an?</h2>
<p>Ob Sie Grundstück und Haus zusammen oder getrennt finanzieren, ergibt sich aus dem Baubeginn. Wie es nach dieser Entscheidung weitergeht, beschreibe ich auf der Seite dazu, <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung/">wie eine Baufinanzierung bei mir abläuft</a>.</p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Ihre Situation</th>
<th>Was daran hängt</th>
<th>Worauf es bei der Struktur ankommt</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Sie bauen absehbar.</strong> Haus, Baupartner und Kosten stehen fest.</td>
<td>Die Bank kann Grundstück und Haus zusammen bewerten.</td>
<td>Eine Finanzierung mit einer Grundschuld. Klären Sie, ab wann für den Bauteil Bereitstellungszinsen anfallen.</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Sie wollen bauen, wissen aber noch nicht wie.</strong> Planung und Gesamtkosten fehlen.</td>
<td>Für das Haus kann noch keine Bank eine verbindliche Zusage geben.</td>
<td>Das Grundstück so finanzieren, dass Sie für das Hausdarlehen beweglich bleiben: kurze Zinsbindung, veränderlicher Zins oder von Anfang an eine Bank, die später auch das Haus finanzieren würde.</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Der Baubeginn ist offen.</strong> Vielleicht in zwei Jahren, vielleicht später.</td>
<td>Eine lange Zinsbindung kann Sie an eine Bank binden, die das Haus später nicht oder nur teurer finanziert.</td>
<td>Ein Darlehen, das Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen können, oder das Grundstück möglichst aus Eigenkapital bezahlen.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Die Reihenfolge ist also: erst das Datum, dann die Struktur, dann die Bank. Schauen Sie nur auf die günstigste Rate, binden Sie sich womöglich schon für das Haus, bevor es geplant ist.</p>
<h2>Was die Bank in Ihrem Grundstück sieht</h2>
<p>Für die Bank zählt bei einem unbebauten Grundstück vor allem, ob und wann darauf gebaut werden darf. Die Immobilienwertermittlungsverordnung unterscheidet vier Entwicklungszustände (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/__3.html">§ 3 ImmoWertV</a>). In der Praxis richtet sich auch die Bank danach: Je weiter ein Grundstück von der Bebaubarkeit entfernt ist, desto vorsichtiger bewertet sie es und desto mehr Eigenkapital erwartet sie. Welche Quote sie ansetzt, legt jede Bank selbst fest.</p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Entwicklungszustand</th>
<th>Was die Verordnung sagt</th>
<th>Was das für die Finanzierung heißt</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Flächen der Land- oder Forstwirtschaft</td>
<td>land- oder forstwirtschaftlich nutzbar, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein</td>
<td>Kein Bauplatz. Eine Hausfinanzierung lässt sich darauf nicht aufbauen.</td>
</tr>
<tr>
<td>Bauerwartungsland</td>
<td>eine bauliche Nutzung lässt sich „aufgrund konkreter Tatsachen“ mit „hinreichender Sicherheit erwarten“, etwa nach dem Stand der Bauleitplanung</td>
<td>Gebaut werden darf noch nicht. In der Praxis bringen Sie hier einen großen Teil des Kaufpreises aus Eigenkapital mit.</td>
</tr>
<tr>
<td>Rohbauland</td>
<td>für eine Bebauung bestimmt, aber die Erschließung ist „noch nicht gesichert“, oder Lage, Form oder Größe reichen für eine Bebauung nicht aus</td>
<td>Die Bank fragt, wann und zu welchen Kosten erschlossen wird. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist ein Bauvorhaben erst zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__30.html">§ 30 Abs. 1 BauGB</a>).</td>
</tr>
<tr>
<td>Baureifes Land</td>
<td>„nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar“</td>
<td>Hier kann die Bank Grundstück und späteres Haus gemeinsam bewerten.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h3>Wo Sie die Bebaubarkeit nachlesen</h3>
<p>Ein geplantes Baugebiet ist noch kein Baurecht. Ob für ein Grundstück ein Bebauungsplan gilt, erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Stadt Peine zeigt die rechtskräftigen Bebauungspläne für Kernstadt und Ortschaften in <a href="https://www.peine.de/de/stadtleben/bauen-wohnen-umwelt/stadtplanung/bauleitplanung.php">Übersichtskarten</a>.</p>
<p>Auch ohne Bebauungsplan kann ein Grundstück bebaubar sein, etwa eine Baulücke innerhalb eines bebauten Ortsteils, wenn sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html">§ 34 Abs. 1 BauGB</a>). Ob das für Ihr Grundstück gilt, klärt die Bauverwaltung.</p>
<h2>Grundstück und Haus getrennt finanzieren: Der Grundbuchrang entscheidet mit</h2>
<p>Finanzieren Sie Grundstück und Haus bei zwei verschiedenen Banken, stehen zwei Grundschulden auf demselben Grundstück. Welche vorgeht, richtet sich nach der Reihenfolge der Eintragung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__879.html">§ 879 Abs. 1 BGB</a>). Die Bank des Grundstücksdarlehens steht damit vorn, die Bank des Hausdarlehens dahinter.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="650" alt="Schaubild: Bei einer Bank sichert eine Grundschuld im ersten Rang Grundstück und Haus. Bei zwei Banken steht die Grundschuld für das Grundstück im ersten Rang, die für das Haus im zweiten." src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/grundbuchrang.svg" /></p>
<h3>Warum der zweite Kredit teurer werden kann</h3>
<p>Muss ein Grundstück verwertet werden, kommt die Bank im zweiten Rang erst nach der Bank im ersten Rang zum Zug. Deshalb ist ihr diese Sicherheit weniger wert, was sich in den Konditionen zeigt oder schon darin, ob sie überhaupt finanziert.</p>
<p>Den Rang zu tauschen ist möglich, setzt aber die Einigung beider Banken, Ihre Zustimmung und die Eintragung ins Grundbuch voraus (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__880.html">§ 880 Abs. 2 BGB</a>). Die Bank im ersten Rang ist dazu nicht verpflichtet.</p>
<p>Entweder finanziert die Bank des Grundstücks später auch das Haus, oder Sie lösen das Grundstücksdarlehen ab, sobald die Hausfinanzierung steht. Für den zweiten Weg brauchen Sie ein Darlehen, aus dem Sie ohne hohe Kosten herauskommen.</p>
<h3>Wie Sie aus einem variablen Darlehen wieder herauskommen</h3>
<p>Ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz dürfen Sie als Verbraucher jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__500.html">§ 500 Abs. 2 S. 1 BGB</a>). Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank nur verlangen, wenn Sie bei der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schulden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html">§ 502 Abs. 1 BGB</a>), beim variablen Darlehen also nicht. Steht die Hausfinanzierung, kann das Grundstücksdarlehen deshalb aus ihr abgelöst werden, ohne dass Sie eine Kündigungsfrist abwarten müssen. Lassen Sie sich von Ihrer Bank schriftlich bestätigen, welchen Betrag sie bis zu welchem Tag erwartet.</p>
<p>Daneben können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Abs. 2 BGB</a>), und dieses Recht kann der Vertrag weder ausschließen noch erschweren (§ 489 Abs. 4 BGB). Kündigen Sie, bleiben Ihnen nach Wirksamwerden der Kündigung zwei Wochen für die Rückzahlung, sonst gilt die Kündigung als nicht erfolgt (§ 489 Abs. 3 BGB). Ob Ihr Darlehen einen veränderlichen Zins hat oder ihn jeweils für einige Monate festschreibt, steht im Vertrag.</p>
<p>Die Beweglichkeit des variablen Darlehens hat einen Preis, denn der Zins kann sich während der Laufzeit ändern, nach oben wie nach unten. Nicht jede Bank bietet für ein reines Grundstück ein variables Darlehen oder eine sehr kurze Zinsbindung an. Über die Banken, mit denen ich zusammenarbeite, lässt sich diese Struktur darstellen. Ob sie für Ihr Grundstück zustande kommt, entscheidet die Bank nach ihrer Prüfung.</p>
<p>Bei fester Zinsbindung ist das anders: Ein Grundstücksdarlehen dürfen Sie während der Bindung nur bei einem berechtigten Interesse vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Abs. 2 S. 2 BGB), und dann kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Ohne Vorfälligkeitsentschädigung kommen Sie erst zum Ende der Zinsbindung heraus. Ist die Zinsbindung länger als zehn Jahre fest, können Sie frühestens zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Abs. 1 BGB</a>). <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/darlehen-kuendigen-nach-10-jahren/">Wie Kündigungsfrist und Rückzahlung zusammenspielen</a>, beschreibe ich im Beitrag zur Kündigung nach zehn Jahren.</p>
<h2>Gemeinsam finanzieren: Der Preis heißt Bereitstellungszinsen</h2>
<p>Steht der Bau fest, ist eine gemeinsame Finanzierung meist der einfachere Weg, kann aber Bereitstellungszinsen kosten, solange der Betrag für das Haus nicht ausgezahlt ist. Voraussetzung ist, dass die Bank das Haus bewerten kann. Dafür braucht sie in der Regel Bauzeichnungen, Baubeschreibung und eine Kostenaufstellung oder den Bauvertrag.</p>
<p>Die Bank hält Ihnen den Betrag für das Haus bereit, auch wenn Sie ihn erst später abrufen. Bereitstellungszinsen verlangen Kreditinstitute laut Verbraucherzentrale „meist nach 3 bis 12 Monaten“, als Entgelt für den Teil des Darlehens, der noch nicht ausgezahlt ist (<a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/immobilienfinanzierung-haeufige-fragen-rund-um-hauskauf-und-hauskredit-6992">Verbraucherzentrale, Stand 14.11.2025</a>).</p>
<p>Eine gesetzliche Höhe oder Frist gibt es nicht, beides steht in Ihrem Darlehensvertrag. Je mehr Zeit zwischen Zusage und Auszahlung liegt, desto mehr kann die gemeinsame Finanzierung deshalb kosten. Genau hier entscheidet sich, ob gemeinsam oder getrennt günstiger ist.</p>
<p>Was Sie vor der Unterschrift klären sollten:</p>
<ul>
<li>Ab welchem Tag fallen Bereitstellungszinsen an, wie hoch sind sie und auf welchen Betrag?</li>
<li>Bis wann muss das Darlehen vollständig abgerufen sein?</li>
<li>Was passiert, wenn der Bau später beginnt oder günstiger wird als geplant, und kostet es etwas, einen Teil nicht abzurufen?</li>
<li>Lässt sich die bereitstellungszinsfreie Zeit verlängern?</li>
</ul>
<h2>Die Kosten, die erst nach dem Notartermin kommen</h2>
<p>Leicht zu übersehen ist der Erschließungsbeitrag, weil der Bescheid erst lange nach dem Kauf kommen kann. Was die Gemeinde dafür verlangen darf und ab wann, regelt das Baugesetzbuch.</p>
<h3>Erschließungsbeitrag: wann er entsteht</h3>
<p>Für Straßen, Wege und andere Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde einen Erschließungsbeitrag (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__127.html">§ 127 Abs. 1 BauGB</a>). Mindestens 10 Prozent des beitragsfähigen Aufwands trägt sie selbst (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__129.html">§ 129 Abs. 1 S. 3 BauGB</a>), den Rest verteilt sie auf die Grundstücke.</p>
<p>Die Beitragspflicht entsteht erst mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__133.html">§ 133 Abs. 2 BauGB</a>). Eine Straße kann also längst befahrbar sein, ohne in diesem Sinne endgültig hergestellt zu sein.</p>
<p>Schon vorher darf die Gemeinde Vorausleistungen verlangen: wenn ein Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigt wird oder wenn mit der Herstellung der Anlagen begonnen wurde und die endgültige Herstellung innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist (§ 133 Abs. 3 BauGB). Die Vorausleistung wird später mit dem endgültigen Beitrag verrechnet. Für den späteren Ausbau bestehender Straßen kann die Gemeinde in Niedersachsen zusätzlich Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erheben (<a href="https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/697fed90-72dc-3c93-aa69-aab683be4874">§ 6 NKAG</a>).</p>
<h3>Was Sie bei der Gemeinde abfragen sollten</h3>
<p>Fragen Sie vor dem Kauf schriftlich bei der Gemeinde nach:</p>
<ul>
<li>Sind die Erschließungsanlagen für das Grundstück endgültig hergestellt?</li>
<li>Wurden für das Grundstück bereits Erschließungsbeiträge oder Vorausleistungen festgesetzt, und sind sie bezahlt?</li>
<li>Mit welchen Beiträgen ist noch zu rechnen, und ab wann?</li>
<li>Wer ist für Wasser und Abwasser zuständig, und fallen dort noch Beiträge an?</li>
</ul>
<p>Lassen Sie außerdem im Entwurf des Kaufvertrags prüfen, wer bereits festgesetzte und künftige Beiträge trägt. Fragen dazu beantwortet der Notar.</p>
<h3>Die übrigen Posten rund um den Kauf</h3>
<p>Die Beträge dieser Posten hängen vom Grundstück, vom Kaufpreis und vom Vertrag ab:</p>
<ul>
<li>Grunderwerbsteuer, in Niedersachsen 5 Prozent</li>
<li>Notar und Grundbuch, für den Kaufvertrag und für die Grundschuld</li>
<li>gegebenenfalls Maklerprovision</li>
<li>Vermessung, falls das Grundstück noch nicht vermessen ist</li>
<li>Bodengutachten</li>
<li>gegebenenfalls Abbruch oder Rodung</li>
<li>Hausanschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser und Telekommunikation</li>
</ul>
<h2>Die Zwölf-Monats-Frist bei der Grunderwerbsteuer steht nicht im Gesetz</h2>
<p>Eine feste Frist, nach der ein Bauvertrag nicht mehr unter die Grunderwerbsteuer fällt, steht nicht im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/BJNR017770982.html">Grunderwerbsteuergesetz</a>. Ob er mitzählt, hängt nach dem Bundesfinanzhof von den Umständen des Einzelfalls ab (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201450327/">BFH, Urteil vom 26.02.2014, II R 54/12</a>).</p>
<p>Beim Kauf bemisst sich die Steuer nach dem Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__9.html">§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG</a>). Ein Bauvertrag kann dazugehören, wenn er mit dem Grundstückskauf sachlich zusammenhängt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein einheitlicher Erwerb „aufgrund besonderer Umstände“ auch vorliegen kann, wenn der Käufer das Angebot über die Bauleistungen erst 19 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags annimmt (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201210177/">BFH, Urteil vom 28.03.2012, II R 57/10</a>). Es ging dort um eine Sanierung, nicht um einen Neubau.</p>
<p>Die verbreitete Regel, nach zwölf Monaten falle das Haus nicht mehr unter die Steuer, lässt sich daraus nicht ableiten. Ob Ihr Grundstückskauf und Ihr Bauvertrag zusammengehören, klärt Ihr Steuerberater. Ich rechne die Steuer in Ihre Finanzierung ein, ich bewerte sie nicht. Wann sie in Niedersachsen fällig wird und wie Sie sie einplanen, erkläre ich im Beitrag zur <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/grunderwerbsteuer-wann-faellig/">Grunderwerbsteuer in Niedersachsen</a>.</p>
<h2>Bodenrichtwert im Landkreis Peine selbst nachsehen</h2>
<p>Den Bodenrichtwert für die Lage Ihres Grundstücks können Sie in <a href="https://immobilienmarkt.niedersachsen.de/bodenrichtwerte">BORIS.NI</a> selbst abrufen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, ermittelt aus der Kaufpreissammlung und getrennt nach Entwicklungszustand (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html">§ 196 Abs. 1 BauGB</a>). Jeder kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft darüber verlangen (§ 196 Abs. 3 S. 2 BauGB). In Niedersachsen ermitteln die Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte jedes Jahr zum Stichtag 1. Januar und stellen sie dort kostenfrei bereit (<a href="https://www.gag.niedersachsen.de/download/203304/Flyer_BORIS.NI.pdf">Faltblatt der Gutachterausschüsse, Stand 07/2025</a>).</p>
<h3>Wer für den Landkreis Peine zuständig ist</h3>
<p>Für den Landkreis Peine ist der <a href="https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_braunschweig_wolfsburg/geschaftsstelle_gutachterausschuss/geschaftsstelle-des-gutachterausschusses-101491.html">Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig</a> zuständig. Seine Geschäftsstelle gehört zum Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Braunschweig.</p>
<p>Zum Landkreis Peine gehören die Stadt Peine und die Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg (<a href="https://www.landkreis-peine.de/Kreis-Politik/Einwohnerzahlen-und-Fl%C3%A4che/">Landkreis Peine</a>). Lehrte gehört dagegen zur <a href="https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover/Pressebereich-Region-Hannover/Archiv-Pressemitteilungen/2025/Bev%C3%B6lkerung-Region-Hannover-liegt-weiter-%C3%BCber-1,2-Millionen-Marke">Region Hannover</a>. Dort ist ein anderer Gutachterausschuss zuständig, die Bodenrichtwerte stehen aber ebenfalls in BORIS.NI. Grundstückskäufe begleite ich auch <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung-hannover/">Richtung Hannover, etwa in Lehrte</a>, und <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung-braunschweig/">im Braunschweiger Umland</a>.</p>
<h3>Warum der Bodenrichtwert nicht Ihr Kaufpreis ist</h3>
<p>Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt für eine Zone, kein Preis für Ihr Grundstück. Lage innerhalb der Zone, Zuschnitt, Größe und Erschließungsstand können den Wert nach oben oder unten verschieben. Zu jeder Zone nennt BORIS.NI deshalb Merkmale wie den Erschließungszustand, mit denen Sie Ihr Grundstück vergleichen können. Für die Beleihung setzt die Bank zusätzlich einen eigenen Wert an.</p>
<h2>Ihre Reihenfolge bis zum Notartermin</h2>
<p>Nach der Beurkundung kann eine Finanzierung nur noch reagieren. Deshalb gehört alles, was den Preis oder die Struktur verändert, davor.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="740" alt="Schaubild: Reihenfolge bis zum Notartermin in sechs Schritten, danach Steuerbescheid, Grundschuld und Kaufpreiszahlung, später möglicherweise Bereitstellungszinsen und der Erschließungsbeitragsbescheid" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/reihenfolge-notartermin.svg" /></p>
<ol>
<li><strong>Bebaubarkeit klären</strong> (Sie, Stadt oder Gemeinde): Gilt ein Bebauungsplan oder liegt das Grundstück im bebauten Ortsteil, ist die Erschließung gesichert, welcher Entwicklungszustand liegt vor?</li>
<li><strong>Erschließung und Beiträge abfragen</strong> (Sie, Gemeinde): schriftlich, mit den Fragen von oben.</li>
<li><strong>Bodenrichtwert nachsehen</strong> (Sie, BORIS.NI).</li>
<li><strong>Baubeginn und Struktur festlegen</strong> (Sie und ich): gemeinsam oder getrennt, welche Zinsbindung, wie viel Eigenkapital in das Grundstück fließt.</li>
<li><strong>Finanzierungsbestätigung einholen</strong> (die Bank, die Sie mit mir auswählen).</li>
<li><strong>Kaufvertragsentwurf lesen</strong> (Notar, Sie): Kaufen Sie von einem Unternehmer, etwa einem Bauträger, soll der Notar Ihnen den Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html">§ 17 Abs. 2a BeurkG</a>). Kaufen Sie privat, bitten Sie ebenso rechtzeitig darum.</li>
<li><strong>Beurkundung</strong> (Notar): Danach folgen Grunderwerbsteuerbescheid, Eintragung der Grundschuld und Kaufpreiszahlung.</li>
</ol>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<div class="artikel-faq">
<details>
<summary>
<h3>Kann ich erst das Grundstück kaufen und das Haus später finanzieren?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Ja. Dann sollte das Grundstück so finanziert sein, dass Sie für das Hausdarlehen beweglich bleiben, etwa mit einem Darlehen mit veränderlichem Zinssatz, das Sie als Verbraucher jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen dürfen (§ 500 Abs. 2 und § 502 Abs. 1 BGB). Finanzieren zwei Banken, steht die Bank des Grundstücks im Grundbuch vorn, und das kann sich auf die Konditionen für das Haus auswirken.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Zählt ein Grundstück, das mir schon gehört, als Eigenkapital?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>In der Regel ja, wenn es lastenfrei ist. Die <a href="https://www.vr.de/privatkunden/themenwelten/wohnen-immobilien/bauen-kaufen/eigenkapital-baufinanzierung.html">Volksbanken und Raiffeisenbanken</a> zählen zum Beispiel „lastenfreie eigene Immobilien oder Grundstücke“ zum Eigenkapital. Mit welchem Wert die Bank das Grundstück ansetzt, ermittelt sie selbst.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Finanziert eine Bank auch Bauerwartungsland?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Nur eingeschränkt. Bauerwartungsland lässt eine Bebauung erst erwarten (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV). Rechnen Sie damit, einen großen Teil aus Eigenkapital zu bezahlen. Ob und wie viel eine Bank finanziert, entscheidet sie im Einzelfall.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Was kostet ein Baugrundstück im Landkreis Peine?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert für die jeweilige Lage, den Sie in BORIS.NI kostenfrei abrufen. Einen Pauschalpreis für den Landkreis nenne ich bewusst nicht, weil sich die Werte je nach Lage unterscheiden und in Niedersachsen jedes Jahr zum 1. Januar neu ermittelt werden.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Muss ich Erschließungskosten auch dann noch zahlen, wenn die Straße längst fertig aussieht?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Möglicherweise ja. Die Beitragspflicht entsteht erst mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (§ 133 Abs. 2 BauGB), und eine befahrbare Straße ist nicht zwingend endgültig hergestellt. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf schriftlich bei der Gemeinde nach, ob Beiträge festgesetzt und bezahlt sind.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Spare ich Grunderwerbsteuer, wenn ich Grundstück und Haus getrennt kaufe?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Das kann sein, hängt aber nicht an einer festen Frist. Besteuert wird beim Kauf der Kaufpreis einschließlich der übernommenen Leistungen (§ 9 GrEStG). Ob ein späterer Bauvertrag mit dem Grundstückskauf zusammengehört, beurteilt das Finanzamt nach den Umständen des Einzelfalls, eine Zwölf-Monats-Frist steht nicht im Gesetz. Ob und wie das in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Steuerberater.</p>
</div>
</details>
</div>
<div class="artikel-cta-box">
<h2>Bevor Sie beim Notar unterschreiben</h2>
<p>Wenn Sie ein Grundstück in der Hand haben und der Notartermin näher rückt, kommt es auf die Reihenfolge an. Melden Sie sich, bevor Sie unterschreiben. Im Erstgespräch nehme ich mir eine volle Stunde Zeit für die Fragen, wann Sie bauen wollen, was das Grundstück an Nebenkosten mitbringt und welche Struktur dazu passt. Erst danach wähle ich aus über 450 Banken, Versicherungen und Bausparkassen aus.</p>
<p>Ich bin seit über 30 Jahren in der Finanzberatung, und Sie haben durchgehend denselben Ansprechpartner: mich. Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenfrei. Bezahlt werde ich von der Gesellschaft, über die Ihre Finanzierung läuft, und nur, wenn eine zustande kommt. Alles Weitere zu meiner Begleitung finden Sie auf der Seite zur <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung/">Baufinanzierung in Peine, Hannover und Braunschweig</a>.</p>
<p class="artikel-cta"><a class="btn--primary btn--outline" href="https://baufinanzierung-peine.de/kontakt/">Rückruf anfordern</a> <a class="btn--primary" href="https://calendly.com/adelsberger/beratung">Termin buchen</a></p>
</div>
<div class="artikel-autor">
<figure><img loading="lazy" decoding="async" width="64" height="64" alt="Michael Adelsberger, Baufinanzierungsvermittler aus Peine" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/Michael-Adelsberger-150x150.webp" /></figure>
<p><strong>Über den Autor:</strong> <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ueber-mich/">Michael Adelsberger</a>, unabhängiger Baufinanzierungsvermittler in Peine</p>
</div>
<div class="artikel-quellen">
<h2>Quellen</h2>
<p>Alle Quellen abgerufen am 06.10.2026.</p>
<ul>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/__3.html">§ 3 ImmoWertV, Entwicklungszustand</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 BGB, Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__500.html">§ 500 BGB, Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html">§ 502 BGB, Vorfälligkeitsentschädigung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__879.html">§ 879 BGB, Rangverhältnis mehrerer Rechte</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__880.html">§ 880 BGB, Rangänderung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__30.html">§ 30 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html">§ 34 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__127.html">§ 127 BauGB, Erhebung des Erschließungsbeitrags</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__129.html">§ 129 BauGB, Beitragsfähiger Erschließungsaufwand</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__133.html">§ 133 BauGB, Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html">§ 196 BauGB, Bodenrichtwerte</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__9.html">§ 9 GrEStG, Gegenleistung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/BJNR017770982.html">Grunderwerbsteuergesetz, Volltext</a></li>
<li><a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-67784.html">Landesamt für Steuern Niedersachsen, häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer</a></li>
<li><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201450327/">BFH, Urteil vom 26.02.2014, II R 54/12</a></li>
<li><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201210177/">BFH, Urteil vom 28.03.2012, II R 57/10</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html">§ 17 BeurkG, Grundsatz der Belehrung</a></li>
<li><a href="https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/697fed90-72dc-3c93-aa69-aab683be4874">§ 6 NKAG, Beiträge</a></li>
<li><a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/immobilienfinanzierung-haeufige-fragen-rund-um-hauskauf-und-hauskredit-6992">Verbraucherzentrale, Immobilienfinanzierung: häufige Fragen rund um Hauskauf und Hauskredit</a>, Stand 14.11.2025</li>
<li><a href="https://www.vr.de/privatkunden/themenwelten/wohnen-immobilien/bauen-kaufen/eigenkapital-baufinanzierung.html">Volksbanken Raiffeisenbanken, Eigenkapital bei der Baufinanzierung</a></li>
<li><a href="https://immobilienmarkt.niedersachsen.de/bodenrichtwerte">BORIS.NI, Bodenrichtwerte Niedersachsen</a></li>
<li><a href="https://www.gag.niedersachsen.de/download/203304/Flyer_BORIS.NI.pdf">Gutachterausschüsse Niedersachsen, Faltblatt BORIS.NI</a>, Stand 07/2025</li>
<li><a href="https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_braunschweig_wolfsburg/geschaftsstelle_gutachterausschuss/geschaftsstelle-des-gutachterausschusses-101491.html">LGLN, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Braunschweig</a></li>
<li><a href="https://www.landkreis-peine.de/Kreis-Politik/Einwohnerzahlen-und-Fl%C3%A4che/">Landkreis Peine, Einwohnerzahlen und Fläche</a></li>
<li><a href="https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover/Pressebereich-Region-Hannover/Archiv-Pressemitteilungen/2025/Bev%C3%B6lkerung-Region-Hannover-liegt-weiter-%C3%BCber-1,2-Millionen-Marke">Region Hannover, Pressemitteilung zur Bevölkerung vom 24.11.2025</a></li>
<li><a href="https://www.peine.de/de/stadtleben/bauen-wohnen-umwelt/stadtplanung/bauleitplanung.php">Stadt Peine, Bauleitplanung</a></li>
</ul>
<p>Gesetze, Steuersatz und Bodenrichtwerte geben den Stand vom Oktober 2026 wieder. Prüfen Sie die Angaben vor einer Entscheidung an der Quelle. Ob und wie eine Regel in Ihrem Fall gilt, klären Ihr Steuerberater oder Ihr Notar. Dieser Beitrag beschreibt Ablauf und Rechtslage und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/grundstueck-kaufen-finanzierung/">Grundstück kaufen im Raum Peine: finanzieren, bevor das Haus steht</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Altbau sanieren zwischen Peine, Celle und Gifhorn: was Baujahr und Bausubstanz bedeuten</title>
		<link>https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/altbau-sanieren-finanzierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Adelsberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Oct 2026 07:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baufinanzierung-peine.de/?p=2600</guid>

					<description><![CDATA[<p>Welche Förderung ein Altbau bekommt, welche Pflichten nach dem Kauf gelten und wie die Bank ein altes Haus bewertet, geordnet nach Baujahr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/altbau-sanieren-finanzierung/">Altbau sanieren zwischen Peine, Celle und Gifhorn: was Baujahr und Bausubstanz bedeuten</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben ein älteres Haus gekauft oder stehen kurz davor. Dann stellt sich die Frage, was saniert wird, mit welcher Förderung und was die Bank dazu sagt. Alle drei Antworten hängen am Baujahr: Es entscheidet über die Pflichten nach dem Kauf, über die Förderprogramme und darüber, wie vorsichtig die Bank das Haus als Sicherheit ansetzt. Wie Zuschuss und Kredit bei einem Vorhaben zusammenspielen, beschreibe ich auf der Seite <a href="https://baufinanzierung-peine.de/modernisierung-sanierung/">Modernisierung und Sanierung finanzieren</a>.</p>
<p>Rechtsgrundlage der Pflichten ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 29. Juli 2026 heißt. Die Förderangaben stammen aus den Merkblättern und Programmseiten von KfW und BAFA, geprüft am 6. Oktober 2026.</p>
<aside class="kurz-gesagt">
<p><strong>Kurz gesagt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Förderung gibt es erst, wenn der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.</strong> Der Steuerbonus nach § 35c EStG verlangt ein Haus, das älter als zehn Jahre ist, und ist neben Fördergeld für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.</li>
<li><strong>Legen Sie den Förderweg früh fest.</strong> Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum Effizienzhaus lassen sich nicht kombinieren, dazwischen liegen mindestens drei Jahre (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">KfW-Merkblatt 261</a>, Stand 09/2026).</li>
<li><strong>Die 65-Prozent-Regel und das Betriebsverbot für alte Heizkessel sind seit dem 29. Juli 2026 gestrichen.</strong> Die Nachrüstpflichten gelten weiter, unter anderem für eine oberste Geschossdecke ohne Mindestwärmeschutz und für bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__35.html">§ 35</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__69.html">§ 69 GModG</a>).</li>
<li><strong>Die Bank setzt das Haus vorsichtiger an als den Kaufpreis.</strong> Bei Pfandbriefbanken drücken Altersabschlag, Instandhaltungsrückstau und bei kurzer Restnutzungsdauer die Abbruchkosten den Beleihungswert. Eine Modernisierung kann ihn wieder heben.</li>
</ul>
</aside>
<h2>Fünf, zehn, zwanzig Jahre: die Altersgrenzen der Förderung</h2>
<p>„Altbau“ ist kein Begriff der Förderprogramme. Die Programme fragen nach einem Stichtag, und der ist nicht überall derselbe.</p>
<p><strong>Altersgrenzen der Förderung, Stand: Oktober 2026</strong></p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Förderweg</th>
<th>Voraussetzung am Gebäude</th>
<th>Maßgeblicher Zeitpunkt</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html">BAFA</a>)</td>
<td>Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück</td>
<td>Antragstellung</td>
</tr>
<tr>
<td>KfW 458, Heizungsförderung (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf">Merkblatt 458</a>, Stand 09/2026)</td>
<td>Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück</td>
<td>Antragstellung</td>
</tr>
<tr>
<td>KfW 261, Sanierung zum Effizienzhaus (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">Merkblatt 261</a>, Stand 09/2026)</td>
<td>Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück</td>
<td>Antragstellung</td>
</tr>
<tr>
<td>Klimageschwindigkeitsbonus in der KfW 458</td>
<td>Gas- oder Biomasseheizung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb; Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter</td>
<td>Antragstellung</td>
</tr>
<tr>
<td>Steuerermäßigung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html">§ 35c EStG</a></td>
<td>Haus älter als zehn Jahre, gerechnet ab Beginn der Herstellung</td>
<td>Durchführung der Maßnahme</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Bei den drei Förderprogrammen zählt das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige, nicht der Einzug und nicht das Baujahr aus dem Exposé. Kaufen Sie ein jüngeres Haus, lassen Sie sich deshalb das Datum aus der Bauakte geben.</p>
<p>Der Steuerbonus rechnet anders. Das Haus muss bei der Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein, maßgeblich ist der Beginn der Herstellung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html">§ 35c Abs. 1 EStG</a>). Außerdem gilt er nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html">§ 52 Abs. 35a EStG</a>). Zwischen fünf und zehn Jahren nach dem Bauantrag steht also die Förderung offen, der Steuerbonus noch nicht.</p>
<p>Bei einem Haus aus den Fünfziger- bis Achtzigerjahren sind diese Grenzen längst erfüllt. Dann zählt das Alter der Heizung: Für eine Gas- oder Biomasseheizung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus erst, wenn sie seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist, und nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf">Merkblatt 458</a>, Stand 09/2026). Einen ersten Anhaltspunkt gibt das Baujahr des Wärmeerzeugers im Energieausweis (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__85.html">§ 85 Abs. 1 GModG</a>), maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme. Was der Energieausweis sonst über ein Haus verrät, beschreibe ich im Beitrag zum <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/energieausweis-hauskauf/">Energieausweis beim Hauskauf</a>.</p>
<h2>Vier Haustypen, vier verschiedene Rechnungen</h2>
<p>Im Raum Peine, Hannover, Braunschweig, Celle und Gifhorn begleite ich Finanzierungen für Häuser aus allen Jahrzehnten. Wie sich die Märkte unterscheiden, beschreibe ich auf den Seiten zur <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung-celle/">Baufinanzierung in Celle</a>, zur <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung-braunschweig/">Baufinanzierung in Braunschweig</a>, zur <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung-gifhorn/">Baufinanzierung in Gifhorn</a> und zur <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung-hannover/">Baufinanzierung im Raum Hannover</a>. Hier geht es um das Haus selbst, geordnet nach dem, was förderrechtlich und für die Bank zählt. Welche Maßnahme technisch sinnvoll ist, beurteilt ein Energieeffizienz-Experte.</p>
<h3>Fachwerk und Baudenkmal, etwa in der Celler Altstadt</h3>
<p>Ist ein Fachwerkhaus ein Baudenkmal oder sonst besonders erhaltenswerte Bausubstanz, gelten Sonderregeln. Von den Anforderungen des GModG darf dann abgewichen werden, wenn ihre Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen unverhältnismäßig aufwendig wären (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__105.html">§ 105 GModG</a>).</p>
<p>Für solche Häuser kommt die eigene Förderstufe Effizienzhaus Denkmal in Betracht, mehr dazu weiter unten. Ist das Haus ein Baudenkmal und bewohnen Sie es selbst, ist außerdem die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG möglich.</p>
<p>Bei der Bank beginnt die Schwierigkeit mit der Bewertung. Pfandbriefbanken dürfen ein Ein- oder Zweifamilienhaus nur dann am Vergleichswert ausrichten, wenn aktuelle Preise von mindestens fünf Objekten vorliegen, die auch in der Wohnfläche hinreichend übereinstimmen. Alternativ nutzen sie ein geprüftes, datenbankgestütztes Bewertungsmodell (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__4.html">§ 4 Abs. 2 und § 19 Abs. 2 BelWertV</a>). Für ein Fachwerkhaus mit eigener Bauweise liegt diese Hürde höher als für ein Reihenhaus. In der Praxis bewertet nicht jede Bank ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus gleich: Manche Institute sind bei solchen Objekten zurückhaltend, andere haben Erfahrung damit.</p>
<h3>Bauantrag vor November 1977: gebaut vor der Wärmeschutzverordnung</h3>
<p>Das Gesetz zieht selbst eine Linie bei diesem Datum. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, verlangt es beim Verkauf bis Ende 2026 einen Bedarfsausweis. Ausgenommen sind Häuser, die das Niveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erreichen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html">§ 80 Abs. 3 GModG</a>). Für Käufer solcher Häuser stehen drei Punkte an:</p>
<ul>
<li><strong>Die Nachrüstpflichten.</strong> Unabhängig vom Baujahr muss eine oberste Geschossdecke ohne Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 gedämmt werden, auf einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin, alternativ das Dach darüber (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__35.html">§ 35 Abs. 1 GModG</a>). Ebenso müssen bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden, etwa in einem kalten Keller (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__69.html">§ 69 Abs. 2 GModG</a>). Fehlen an der Zentralheizung die selbsttätige Regelung nach Außentemperatur und Zeit oder eine raumweise Regelung, etwa Thermostatventile, müssen Sie diese nachrüsten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__61.html">§ 61 Abs. 2</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__63.html">§ 63 Abs. 3 GModG</a>). Für Decke und Rohre gelten bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen Sonderregeln zur Frist, bei der Geschossdecke auch eine Ausnahme (§ 35 Abs. 3 und 4, § 69 Abs. 3 und 4 GModG). Ich erkläre sie unten in den häufigen Fragen.</li>
<li><strong>Die Wahl des Förderwegs.</strong> Für Dach, Fassade und Fenster gibt das BAFA 15 Prozent Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte dazu, bei einem Einfamilienhaus aber erst ab 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben und nur auf den Betrag darüber (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html">BAFA</a>, Stand: Oktober 2026). Die Heizung fördert die KfW 458. Die Alternative ist die Sanierung zum Effizienzhaus mit dem Kredit 261. Beides zusammen geht nicht. Bei einem Haus mit großem Sanierungsbedarf ist das die erste Weiche.</li>
<li><strong>Die Förderung schon beim Kauf.</strong> Kaufen Sie das Haus erst noch und lebt mindestens ein Kind unter 18 in Ihrem Haushalt, kann die KfW 308 den Kauf fördern, wenn der Energieausweis Klasse F, G oder H zeigt. Der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertrag gestellt sein, außer der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Innerhalb von 54 Monaten ab Zusage muss das Haus saniert sein (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005152_M_308.pdf">Merkblatt 308</a>, Stand 08/2026). Was sonst dafür gilt, steht auf meiner Seite für den Fall, <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung/">wenn Sie den Altbau erst noch kaufen</a>.</li>
</ul>
<h3>Bauantrag ab November 1977 bis in die Neunziger: die Heizung zählt</h3>
<p>Für Häuser mit Bauantrag ab November 1977 galt beim Bau mindestens die Wärmeschutzverordnung von 1977, an die bis Ende 2026 auch § 80 Abs. 3 GModG anknüpft. Die Nachrüstpflichten gelten für sie unter denselben Bedingungen wie für ältere Häuser. Förderrechtlich rückt hier oft die Heizung in den Mittelpunkt: Ist eine funktionstüchtige Gasheizung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb oder heizt das Haus mit Öl, kann der Klimageschwindigkeitsbonus dazukommen, solange es ihn gibt.</p>
<p>Bauen Sie stattdessen wieder eine Gas- oder Ölheizung ein, ist das erlaubt. Für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, muss ab 2029 aber ein steigender Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen. Der Anteil steigt von 10 Prozent ab 2029 auf 60 Prozent ab 2040 (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html">§ 43 Abs. 1 GModG</a>). Unter Bedingungen lässt sich die Pflicht auch über Solarthermie, eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllen (Abs. 3 bis 5). Das gehört in die Rechnung der laufenden Kosten, nicht nur in die der Anschaffung.</p>
<p>Häuser mit Bauantrag ab etwa 2000 fasst die letzte Zeile der Tabelle zusammen.</p>
<p><strong>Die vier Haustypen im Überblick, Stand: Oktober 2026</strong></p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Haustyp</th>
<th>Was nach dem Kauf ansteht</th>
<th>Förderweg</th>
<th>Thema bei der Bank</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Fachwerk als Baudenkmal oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz</td>
<td>Abweichen von den Anforderungen möglich (§ 105 GModG)</td>
<td>Effizienzhaus Denkmal (KfW 261, bei erhaltenswerter Bausubstanz mit Bestätigung der Kommune), bei Baudenkmälern § 10f EStG</td>
<td>wenige Vergleichsobjekte</td>
</tr>
<tr>
<td>Bauantrag vor 11/1977</td>
<td>Dämmung der obersten Geschossdecke ohne Mindestwärmeschutz und ungedämmter Rohre in unbeheizten Räumen (§§ 35, 69 GModG); fehlende Heizungsregelung nachrüsten (§§ 61, 63)</td>
<td>BAFA und KfW 458 oder Effizienzhaus 261; beim Kauf KfW 308</td>
<td>Restnutzungsdauer, Instandhaltungsrückstau</td>
</tr>
<tr>
<td>Bauantrag 11/1977 bis 1990er</td>
<td>Nachrüstpflichten unter denselben Bedingungen</td>
<td>KfW 458, Klimageschwindigkeitsbonus bei alter Heizung</td>
<td>Instandhaltungsrückstau, etwa an der Heizung (§ 4 Abs. 3 BelWertV)</td>
</tr>
<tr>
<td>jünger (Bauantrag ab etwa 2000)</td>
<td>Nachrüstpflichten unter denselben Bedingungen</td>
<td>ab fünf Jahren Förderung, ab zehn Jahren alternativ § 35c EStG</td>
<td>in der Regel kein Altersthema</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Für alle Haustypen gilt: Eine nach dem 29. Juli 2026 eingebaute Gas- oder Ölheizung braucht ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff (§ 43 GModG).</p>
<h2>Was seit Juli 2026 gilt und was zum Jahreswechsel wegfällt</h2>
<p>Im Sommer 2026 haben sich zwei Dinge gleichzeitig geändert, die Förderung und das Gesetz.</p>
<p><strong>Die Förderung.</strong> Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen. Das BAFA führt die alten Regeln für Anträge bis zum 20. Juli 2026 getrennt weiter (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html">BAFA, Förderprogramm im Überblick</a>). Die KfW-Merkblätter 458 und 261 gelten in ihrer aktuellen Fassung seit dem 24. September 2026. Zwei Werte sinken nach festem Plan: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent fällt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt im selben Takt um je 750 Euro, ausgehend von 28.000 Euro (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf">Merkblatt 458</a>, Stand 09/2026). Maßgeblich ist jeweils der Tag des Antrags.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="680" alt="Schaubild: Klimageschwindigkeitsbonus der KfW 458 nach Antragsdatum, 16 Prozent bis 31. Januar 2027, dann 12, 8 und 4 Prozent, ab 1. August 2028 kein Bonus; darunter der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit, 28.000 Euro, danach halbjährlich 750 Euro weniger, 25.000 Euro ab 1. August 2028 und danach weiter sinkend" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/klimabonus-stufen.svg" /></p>
<p><strong>Das Gesetz.</strong> Seit dem 29. Juli 2026 sind die §§ 71 bis 73 gestrichen. Damit entfallen die Vorgabe, eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, und das Betriebsverbot für alte Heizkessel (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106278.pdf">BT-Drucksache 21/6278</a>, <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">BGBl. 2026 I Nr. 226</a>). Beim Austausch entscheiden Sie selbst über die Heizungsart (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__42.html">§ 42 GModG</a>).</p>
<p><strong>Was zum 1. Januar 2027 wegfällt.</strong> Bei einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen gelten bis Ende 2026 zwei Gesprächspflichten, jeweils nur, wenn das Gespräch kostenlos angeboten wird. Lassen Sie für neue Außenbauteile das ganze Gebäude berechnen, müssen Sie vor der Beauftragung der Planung ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer Person führen, die Energieausweise ausstellen darf. Betriebe müssen im Angebot darauf hinweisen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__36.html">§ 36 GModG</a>). Kaufen Sie ein solches Haus, müssen Sie nach Übergabe des Energieausweises ein Beratungsgespräch zum Energieausweis führen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html">§ 80 Abs. 4 GModG</a>). Beide Pflichten standen schon im GEG und entfallen zum 1. Januar 2027 (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 2 Nr. 19 und 32, Art. 9 Abs. 2</a>).</p>
<h2>Effizienzhaus Denkmal: die Stufe für Baudenkmäler und erhaltenswerte Häuser</h2>
<p>Für Baudenkmäler gibt es bei der KfW eine eigene Effizienzhaus-Stufe mit milderen Anforderungen. Der Jahres-Primärenergiebedarf darf bis zu 160 Prozent des Referenzgebäudes betragen (<a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/">KfW, Das Effizienzhaus</a>, abgerufen am 6. Oktober 2026).</p>
<p>Wie bei allen Stufen setzt auch das Effizienzhaus Denkmal voraus, dass erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs decken. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Bei Erreichen der Stufe gibt es einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent, mit Nachhaltigkeitsklasse (NH) von 10 Prozent, das sind höchstens 7.500 beziehungsweise 15.000 Euro je Wohneinheit (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">Merkblatt 261</a>, <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/">Produktseite 261</a>, Stand 09/2026). Ohne Boni ist das so viel wie beim Effizienzhaus 55 und mehr als bei den Stufen 70 EE und 85 EE, die keinen Tilgungszuschuss bekommen.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="580" alt="Schaubild: Tilgungszuschuss der KfW 261 je Effizienzhaus-Stufe in Prozent des Kreditbetrags, jeweils mit Erneuerbare-Energien-Klasse und mit Nachhaltigkeitsklasse. Effizienzhaus 40: 10 und 15 Prozent; Effizienzhaus 55: 5 und 10 Prozent; Effizienzhaus 70 und 85: 0 und 5 Prozent; Effizienzhaus Denkmal: 5 und 10 Prozent" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/tilgungszuschuss-effizienzhaus.svg" /></p>
<p>Die Stufe gilt nicht nur für Baudenkmäler, sondern auch für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Der Begriff ist rechtlich unbestimmt. Die KfW verweist auf die Kommune: Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt wissen, ob ein Haus in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet liegt, unter eine Altstadtsatzung fällt oder aus anderen Gründen als örtlich erhaltenswert gilt. Für die Förderung braucht es dann eine Bestätigung der Kommune (<a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/">KfW, Das Effizienzhaus</a>). Die Einordnung trifft also die Kommune, nicht die Bank und nicht ich.</p>
<p>Bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz lässt die KfW nur Experten aus der <a href="https://www.energie-effizienz-experten.de/">Energieeffizienz-Expertenliste</a> zu, die dort in der Kategorie „Wohngebäude Denkmal“ geführt sind, auch bei einer anderen Effizienzhaus-Stufe. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht. Die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">Merkblatt 261</a>, Stand 09/2026).</p>
<h2>Zuschuss oder Steuerbonus: Sie müssen sich entscheiden</h2>
<p>Für dieselbe Maßnahme bekommen Sie entweder Förderung oder den Steuerbonus. § 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn für die Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse fließen oder die Steuerbegünstigung nach § 10f genutzt wird (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html">§ 35c Abs. 3 EStG</a>). Die KfW schließt umgekehrt den Steuerbonus aus, auch zeitlich versetzt und auch aufgeteilt nach Material und Arbeitslohn (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">Merkblatt 261</a>, Stand 09/2026).</p>
<p><strong>Der Förderweg (BAFA, KfW 458, KfW 261):</strong> Antrag vor Beginn des Vorhabens, Auszahlung erst nach dem Nachweis der Umsetzung, begrenzt durch die Höchstbeträge je Wohneinheit.</p>
<p><strong>Der Steuerweg (§ 35c EStG):</strong> Kein Antrag vorab, sondern die Steuererklärung mit einer Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Die Einkommensteuer sinkt über drei Jahre um 7, 7 und 6 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 40.000 Euro je Haus, und nur, wenn Sie das Haus im jeweiligen Jahr ausschließlich selbst bewohnen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html">§ 35c EStG</a>). Das Geld kommt also erst über drei Steuerjahre zurück, und nur soweit Sie Einkommensteuer zahlen.</p>
<p><strong>Beim Baudenkmal</strong> kommt ein dritter Weg dazu. Bewohnen Sie ein Baudenkmal selbst, können Sie Aufwendungen für Baumaßnahmen wie Sonderausgaben abziehen, die zur Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Das geht im Jahr des Abschlusses und in den neun Folgejahren mit jeweils bis zu 9 Prozent, und nur bei einem Gebäude (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html">§ 10f EStG</a>). Die Arbeiten müssen mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgestimmt sein, die das bescheinigt. Kosten, die durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind, zählen nicht mit (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html">§ 7i Abs. 1 und 2 EStG</a>). Ob und wie ein KfW-Tilgungszuschuss den Abzug mindert, beurteilt Ihr Steuerberater.</p>
<blockquote>
<p><strong>Wichtig:</strong> Die steuerliche Beurteilung gehört zu Ihrem Steuerberater. Ich rechne die Finanzierung für jeden Weg durch, die Wahl zwischen Förderung und Steuerbonus treffen Sie mit ihm.</p>
</blockquote>
<h2>Was die Bank mit einem alten Haus macht</h2>
<p>Die Bank setzt das Haus nicht mit dem Kaufpreis an, sondern mit einem vorsichtigen Wert. Für Pfandbriefbanken ist das der Beleihungswert: der Wert, der sich während der gesamten Laufzeit des Darlehens bei einem Verkauf voraussichtlich erzielen lässt, ohne vorübergehende Schwankungen und spekulative Elemente (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__3.html">§ 3 BelWertV</a>). Für die Eigenkapitalberechnung aller Banken verlangt die EU-Bankenverordnung (CRR), Immobiliensicherheiten vorsichtig und konservativ zu bewerten, ohne erwartete Preissteigerungen und nicht über dem Marktwert (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1623">Art. 229 Abs. 1 CRR in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1623</a>).</p>
<p>Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, das sich zweifelsfrei zur Eigennutzung eignet, darf sich der Beleihungswert am Sach- oder am Vergleichswert orientieren. Fehlen genügend Vergleichsobjekte, bleibt der Sachwert (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__4.html">§ 4 Abs. 2 BelWertV</a>). Vereinfacht sieht der Weg so aus:</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="720" alt="Schaubild, schematisch und nicht maßstäblich: vom Herstellungswert des Gebäudes über den Sicherheitsabschlag von mindestens 10 Prozent, die Wertminderung wegen Alters, den Bodenwert, die Abbruchkosten bei weniger als 30 Jahren Restnutzungsdauer, einen möglichen Abschlag vom Sachwert und den Abschlag für Instandhaltungsrückstau zum Beleihungswert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/beleihungswert-altbau.svg" /></p>
<p>Drei Stellen treffen einen Altbau besonders:</p>
<ul>
<li><strong>Die Restnutzungsdauer.</strong> Die Wertminderung wegen Alters richtet sich nach dem Verhältnis von Restnutzungsdauer zu Nutzungsdauer (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__17.html">§ 17 BelWertV</a>). Bei der Ertragswertberechnung setzt die Verordnung für Wohnhäuser höchstens 80 Jahre Nutzungsdauer an (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/anlage_2.html">§ 12 Abs. 2 und Anlage 2 BelWertV</a>). Liegt die Restnutzungsdauer unter 30 Jahren, werden die Abbruchkosten vom Sachwert abgezogen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__14.html">§ 14 BelWertV</a>). Die gute Nachricht steht in § 17 Abs. 2: Haben Instandsetzungen oder Modernisierungen die Nutzungsdauer verlängert, soll die verlängerte Restnutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Unterlassene Instandhaltung verkürzt sie.</li>
<li><strong>Der Instandhaltungsrückstau.</strong> Erkennbarer Rückstau, Baumängel und Bauschäden werden mit den Kosten ihrer Beseitigung als gesonderter Abschlag vom Beleihungswert abgezogen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__4.html">§ 4 Abs. 3 BelWertV</a>). Die Verordnung stellt dabei auf bekannte oder vorsichtig geschätzte Kosten ab. Eine Kostenschätzung zu Ihrem Sanierungsvorhaben gibt der Bank dafür eine Grundlage.</li>
<li><strong>Die Besichtigung.</strong> Bei Darlehen bis 600.000 Euro einschließlich aller Vorlasten darf eine Pfandbriefbank statt eines Gutachtens eine vereinfachte Wertermittlung erstellen. Verzichtet sie bei einem Haus, das nicht in den letzten zehn Jahren fertiggestellt wurde, nach § 24 Abs. 3a auf die Innenbesichtigung, muss sie mindestens 10 Prozent abziehen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__24.html">§ 24 BelWertV</a>). Für Ihr Altbau-Vorhaben heißt das: Machen Sie die Besichtigung möglich und legen Sie Unterlagen zu bereits erneuerten Bauteilen bei.</li>
</ul>
<p>Eine Sanierung wirkt also auch auf die Sicherheit. Bewertet eine Bank ein Haus neu, darf der Wert nach der CRR höchstens beim höheren von zwei Werten liegen: dem Durchschnitt der letzten sechs Jahre oder dem Wert bei Kreditvergabe. Darüber darf er nur, wenn Änderungen am Haus ihn eindeutig erhöhen, ausdrücklich genannt sind Verbesserungen der Energieeffizienz (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1623">Art. 229 Abs. 1 Buchst. e CRR</a>). Das kann eine Rolle spielen, wenn Sie <a href="https://baufinanzierung-peine.de/anschlussfinanzierung/">den Sanierungsbetrag in die Anschlussfinanzierung einbinden</a> wollen. Haben Sie kein laufendes Darlehen mehr auf dem Haus, kann <a href="https://baufinanzierung-peine.de/kapitalbeschaffung-mit-immobilie/">Kapital aus der eigenen Immobilie</a> die Sanierung tragen.</p>
<h2>Die Reihenfolge, die über das Geld entscheidet</h2>
<p>Bautechnisch geht es meist um die Frage, ob erst das Dach oder erst die Fenster kommen. Förderrechtlich zählt eine andere Reihenfolge:</p>
<ol>
<li><strong>Die Antragsunterlagen vorbereiten lassen.</strong> Bei BAFA-Einzelmaßnahmen und dem Kredit 261 übernimmt das ein Energieeffizienz-Experte, beim Heizungszuschuss 458 alternativ der Fachbetrieb. Planung und Beratung dürfen vor dem Antrag liegen (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">Merkblatt 261</a>, Stand 09/2026). Bis Ende 2026 kann dabei das Beratungsgespräch nach § 36 GModG nötig sein.</li>
<li><strong>Den Weg festlegen.</strong> Einzelmaßnahmen, Effizienzhaus oder Steuerbonus, denn die Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme aus.</li>
<li><strong>Den Vertrag mit Bedingung schließen.</strong> Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage und einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Bei BAFA und KfW 458 muss er bei Antragstellung vorliegen (<a href="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung_neu.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=16">BAFA-Merkblatt zur Antragstellung</a>, Stand Juli 2026; <a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf">Merkblatt 458</a>, Stand 09/2026). Beim Kredit 261 ist er erlaubt, aber keine Pflicht. Fand vor dem Vertrag ein Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner oder einem Finanzvermittler statt, dokumentiert auf dem KfW-Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“, gilt beim Kredit 261 erst der Beginn der Bauarbeiten vor Ort als Vorhabenbeginn. Den Antrag stellen Sie dann vor dem Baubeginn (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">Merkblatt 261</a>, Stand 09/2026).</li>
<li><strong>Den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.</strong> Den Kredit 261 beantragen Sie über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner.</li>
<li><strong>Den Rest finanzieren.</strong> Ein Zuschuss lässt sich mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 kombinieren, beantragt innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">Merkblatt 358/359</a>, Stand 09/2026). Die Einzelheiten stehen in meinem Beitrag zum <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/kfw-ergaenzungskredit/">KfW-Ergänzungskredit</a>.</li>
<li><strong>Nach Abschluss nachweisen.</strong> Experte oder Fachunternehmen bestätigen Umsetzung und Kosten. Erst dann fließt der Zuschuss oder wird der Tilgungszuschuss angerechnet.</li>
</ol>
<p>Auf meiner Seite zur Modernisierung zeige ich, <a href="https://baufinanzierung-peine.de/modernisierung-sanierung/">wie Förderung und Finanzierung ineinandergreifen</a>.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<div class="artikel-faq">
<details>
<summary>
<h3>Ab welchem Baujahr gilt mein Haus als förderfähiges Bestandsgebäude?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Nicht das Baujahr zählt, sondern der Bauantrag. BAFA-Einzelmaßnahmen, KfW-Heizungsförderung 458 und Effizienzhaus-Kredit 261 setzen voraus, dass Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">Merkblatt 261</a>, Stand 09/2026). Für den Steuerbonus nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html">§ 35c EStG</a> muss das Haus älter als zehn Jahre sein.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Muss ich mein altes Haus nach dem Kauf energetisch sanieren?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Eine allgemeine Sanierungspflicht gibt es nicht. Einzelne Nachrüstpflichten gelten aber: Eine oberste Geschossdecke ohne Mindestwärmeschutz müssen Sie dämmen, ebenso bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__35.html">§ 35</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__69.html">§ 69 GModG</a>). Bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, die der Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gilt dafür eine Frist von zwei Jahren ab dem ersten Eigentümerwechsel nach diesem Tag. Wohnen Sie selbst in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen, entfällt die Pflicht für die Geschossdecke, soweit sich die Dämmung nicht in angemessener Frist durch die Einsparung erwirtschaften lässt (§ 35 Abs. 4 GModG). Fehlt an der Zentralheizung die selbsttätige Regelung nach Außentemperatur und Zeit oder eine raumweise Regelung wie Thermostatventile, müssen Sie auch diese nachrüsten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__61.html">§ 61</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__63.html">§ 63 GModG</a>). Erneuern Sie Außenbauteile, gelten dafür Höchstwerte für den Wärmedurchgang (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__36.html">§ 36 GModG</a>).</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Was gilt beim Heizungstausch, seit die 65-Prozent-Regel weggefallen ist?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Seit dem 29. Juli 2026 entscheiden Sie selbst über die Heizungsart. Bauen Sie eine neue Gas- oder Ölheizung ein, muss ab 2029 ein steigender Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammen, zunächst mindestens 10 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent. Unter Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html">§ 43 GModG</a>). Das Betriebsverbot für alte Heizkessel ist gestrichen.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Lohnt sich die Effizienzhaus-Stufe Denkmal bei einem Fachwerkhaus?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Ob sie sich lohnt, zeigt erst die Rechnung aus Sanierungskosten und Finanzierung. Voraussetzung ist, dass das Haus ein Baudenkmal ist oder die Kommune es als besonders erhaltenswerte Bausubstanz bestätigt. Die Stufe stellt die mildesten Anforderungen aller Effizienzhaus-Stufen und lässt 160 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes zu (<a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/">KfW, Das Effizienzhaus</a>, abgerufen am 6. Oktober 2026). Der Tilgungszuschuss liegt bei 5 Prozent, mit Nachhaltigkeitsklasse bei 10 Prozent, und damit ohne Boni über den Stufen 70 EE und 85 EE (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">Merkblatt 261</a>, Stand 09/2026).</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Warum bewertet die Bank mein Haus von 1955 niedriger, als ich erwartet habe?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Die Bank rechnet mit einem vorsichtigen Beleihungswert, nicht mit dem Kaufpreis. Für Pfandbriefbanken schreibt die Beleihungswertermittlungsverordnung vor, bei einem alten Haus Alterswertminderung, Instandhaltungsrückstau und bei weniger als 30 Jahren Restnutzungsdauer die Abbruchkosten abzuziehen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__4.html">§§ 4, 14 und 17 BelWertV</a>). Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern und den Wert wieder heben.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Förderung oder Steuerbonus: Was ist bei einer Altbausanierung sinnvoller?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Für dieselbe Maßnahme müssen Sie sich entscheiden, beides zusammen ist ausgeschlossen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html">§ 35c Abs. 3 EStG</a>). Der Steuerbonus bringt bis zu 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro, und wirkt nur bei entsprechender Steuerlast. Welcher Weg passt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Ich rechne die Finanzierung für beide Wege.</p>
</div>
</details>
</div>
<div class="artikel-cta-box">
<h2>Baujahr, Substanz, Förderung, Bank: eine Rechnung</h2>
<p>Vier Dinge gehören zusammen gerechnet: das Baujahr, der tatsächliche Zustand der Substanz, das Förderpaket, das darauf passt, und der Betrag, den am Ende die Bank tragen muss. Betrachten Sie nur eines davon, rechnen Sie an der eigenen Sanierung vorbei.</p>
<p>Dafür nehme ich mir eine volle Stunde Zeit, und für Sie ist das kostenfrei. Ich arbeite bankunabhängig, habe über 30 Jahre Erfahrung in der Finanzberatung und vergleiche über 450 Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Sie sprechen dabei immer mit mir. Bringen Sie mit, was Sie haben: Baujahr, Grundriss, Energieausweis, Kostenvoranschläge. Je konkreter der Ausgangspunkt, desto belastbarer ist das Ergebnis.</p>
<p class="artikel-cta"><a class="btn--primary btn--outline" href="https://baufinanzierung-peine.de/kontakt/">Rückruf anfordern</a> <a class="btn--primary" href="https://calendly.com/adelsberger/beratung">Termin buchen</a></p>
</div>
<div class="artikel-autor">
<figure><img loading="lazy" decoding="async" width="64" height="64" alt="Michael Adelsberger, Baufinanzierungsvermittler aus Peine" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/Michael-Adelsberger-150x150.webp" /></figure>
<p><strong>Über den Autor:</strong> <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ueber-mich/">Michael Adelsberger</a>, unabhängiger Baufinanzierungsvermittler in Peine</p>
</div>
<div class="artikel-quellen">
<h2>Quellen</h2>
<ul>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__35.html">§ 35 GModG, Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__36.html">§ 36 GModG, Anforderungen bei Änderung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__42.html">§ 42 GModG, Grundsatz (Ersatz einer Heizungsanlage)</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__43.html">§ 43 GModG, Einbau einer Heizungsanlage mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__61.html">§ 61 GModG, Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__63.html">§ 63 GModG, Raumweise Regelung der Raumtemperatur</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__69.html">§ 69 GModG, Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html">§ 80 GModG, Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__85.html">§ 85 GModG, Angaben im Energieausweis</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__105.html">§ 105 GModG, Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz</a></li>
<li><a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, Gesetz vom 23. Juli 2026</a></li>
<li><a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106278.pdf">BT-Drucksache 21/6278, Gesetzentwurf der Bundesregierung</a></li>
<li><a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf">KfW, Merkblatt Kredit Nr. 261, Wohngebäude Kredit Effizienzhaus</a>, Stand 09/2026</li>
<li><a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/">KfW, Produktseite Wohngebäude Kredit (261)</a></li>
<li><a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/">KfW, Das Effizienzhaus</a></li>
<li><a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf">KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Heizungsförderung</a>, Stand 09/2026</li>
<li><a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005152_M_308.pdf">KfW, Merkblatt Kredit Nr. 308, Jung kauft Alt</a>, Stand 08/2026</li>
<li><a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">KfW, Merkblatt Kredit Nr. 358/359, Ergänzungskredit</a>, Stand 09/2026</li>
<li><a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html">BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle</a></li>
<li><a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html">BAFA, Förderprogramm im Überblick</a></li>
<li><a href="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung_neu.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=16">BAFA, Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM</a>, Stand Juli 2026</li>
<li><a href="https://www.energie-effizienz-experten.de/">Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html">§ 35c EStG, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html">§ 52 EStG, Anwendungsvorschriften</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html">§ 10f EStG, Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html">§ 7i EStG, Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__3.html">§ 3 BelWertV, Grundsatz der Beleihungswertermittlung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__4.html">§ 4 BelWertV, Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswerts</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__14.html">§ 14 BelWertV, Grundlagen der Sachwertermittlung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__17.html">§ 17 BelWertV, Wertminderung wegen Alters</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__24.html">§ 24 BelWertV, Kleindarlehen</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/anlage_2.html">Anlage 2 BelWertV, Maximalsätze für die Nutzungsdauer</a></li>
<li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1623">Verordnung (EU) 2024/1623 zur Änderung der CRR, Art. 229</a></li>
</ul>
<p>Gesetzeslage und Förderbedingungen geben den Stand vom 6. Oktober 2026 wieder. Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag sinken ab Februar 2027, deshalb prüfe ich diesen Beitrag im Januar 2027 erneut. Prüfen Sie die Angaben vor einer Entscheidung an der Quelle. Dieser Beitrag beschreibt Rechtslage und Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/altbau-sanieren-finanzierung/">Altbau sanieren zwischen Peine, Celle und Gifhorn: was Baujahr und Bausubstanz bedeuten</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: wann die 5 Prozent fällig werden und woher das Geld kommt</title>
		<link>https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/grunderwerbsteuer-wann-faellig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Adelsberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2026 06:17:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baufinanzierung-peine.de/?p=2557</guid>

					<description><![CDATA[<p>5 Prozent Grunderwerbsteuer in Niedersachsen, fällig einen Monat nach dem Bescheid. Warum das Geld unabhängig vom Darlehen bereitstehen sollte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/grunderwerbsteuer-wann-faellig/">Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: wann die 5 Prozent fällig werden und woher das Geld kommt</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kaufvertrag ist beurkundet, die Finanzierung ist zugesagt. Danach kommt Post vom Finanzamt: der Bescheid über die Grunderwerbsteuer, in Niedersachsen 5 Prozent des Kaufpreises, fällig einen Monat nach Bekanntgabe. Ob Ihre Bank bis dahin schon ausgezahlt hat, spielt für diese Frist keine Rolle.</p>
<aside class="kurz-gesagt">
<p><strong>Kurz gesagt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>5 Prozent</strong> des Kaufpreises beträgt die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen, unverändert seit dem 1. Januar 2014 (<a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-67784.html">Landesamt für Steuern Niedersachsen</a>, Stand: September 2026).</li>
<li><strong>Einen Monat</strong> nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ist sie fällig (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__15.html">§ 15 GrEStG</a>). Den Zahlungstermin nennt der Bescheid.</li>
<li><strong>Erst nach Zahlung</strong> erteilt das Finanzamt in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung, also die Bestätigung, dass Ihrer Eintragung als Eigentümer keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__22.html">§ 22 GrEStG</a>).</li>
</ul>
<p>Der Bescheid richtet sich nicht nach der Auszahlung Ihres Darlehens. Planen Sie den Betrag deshalb als Reserve ein, die rechtzeitig verfügbar ist.</p>
</aside>
<h2>Wann genau ist die Grunderwerbsteuer fällig?</h2>
<p>Einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids. So steht es in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__15.html">§ 15 GrEStG</a>, und das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen. Maßgeblich ist weder der Notartermin noch der Tag, an dem Sie den Brief aus dem Kasten holen.</p>
<h3>Wann der Bescheid als bekanntgegeben gilt</h3>
<p>Schickt das Finanzamt den Bescheid per Post im Inland, gilt er am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122.html">§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO</a>). Geht er erst später zu, zählt der spätere Tag, und im Zweifel muss das Finanzamt den Zugang nachweisen. Ab der Bekanntgabe läuft der Monat.</p>
<p>Der Rechenweg an einem Musterdatum: Gibt das Finanzamt den Bescheid am 1. Oktober zur Post, gilt er am 5. Oktober als bekanntgegeben. Fällig ist die Steuer dann am 5. November. Ein Monat ist dabei nicht dasselbe wie vier Wochen, auch wenn manche Ratgeber das gleichsetzen. Für Ihre Planung maßgeblich ist das Zahlungsdatum im Bescheid.</p>
<h3>Warum der Bescheid nicht sofort nach dem Notartermin kommt</h3>
<p>Der Notar muss den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung beim Finanzamt anzeigen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__18.html">§ 18 Abs. 3 GrEStG</a>). Danach prüft das Finanzamt und setzt die Steuer fest. Eine Bearbeitungszeit, mit der Sie planen könnten, schreibt das Gesetz nicht vor.</p>
<p>Vorhersagen lässt sich deshalb nur der Abstand ab dem Bescheid, nicht der Tag, an dem er kommt. Wer Ihnen eine feste Wochenzahl nennt, schätzt.</p>
<h2>Die Zeitachse: Der Steuerbescheid wartet nicht auf die Kaufpreiszahlung</h2>
<p>Nach dem Notartermin laufen zwei Abläufe nebeneinander: der Weg zum Steuerbescheid und der Weg zur Auszahlung Ihres Darlehens. Keiner wartet auf den anderen.</p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Schritt</th>
<th>Frist und Grundlage</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Der Notar zeigt den Kaufvertrag beim Finanzamt an</td>
<td>bis zwei Wochen nach der Beurkundung (§ 18 Abs. 3 GrEStG)</td>
</tr>
<tr>
<td>Das Finanzamt prüft und setzt die Steuer fest</td>
<td>ohne gesetzlich vorgegebene Bearbeitungszeit</td>
</tr>
<tr>
<td>Der Bescheid gilt als bekanntgegeben</td>
<td>am vierten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO)</td>
</tr>
<tr>
<td>Die Steuer ist zu zahlen</td>
<td>einen Monat nach Bekanntgabe, das Finanzamt kann eine längere Frist setzen (§ 15 GrEStG)</td>
</tr>
<tr>
<td>Das Finanzamt erteilt die Bescheinigung</td>
<td>nach Zahlung, Sicherstellung oder Stundung (§ 22 Abs. 2 GrEStG), in Niedersachsen geht sie von sich aus an den Notar</td>
</tr>
<tr>
<td>Sie werden als Eigentümer eingetragen</td>
<td>erst wenn die Bescheinigung vorliegt (§ 22 Abs. 1 GrEStG)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Parallel läuft die Finanzierung. Üblicherweise ist der Kaufpreis erst zu zahlen, wenn der Notar bestätigt, dass die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört etwa die eingetragene Auflassungsvormerkung, also die Sicherung Ihres Anspruchs auf das Eigentum im Grundbuch. Erst dann zahlt Ihre Bank aus.</p>
<p>Der Steuerbescheid kann deshalb vor der Auszahlung kommen oder danach. Planen Sie so, dass beides geht. Beide Stränge im Blick zu behalten, gehört dazu, wenn ich Käuferinnen und Käufer <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung/">von der ersten Kalkulation bis zur Auszahlung begleite</a>.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="720" alt="Zwei Abläufe nach dem Notartermin: Steuerbescheid mit Zahlungsfrist und Finanzierung mit Auszahlung laufen parallel und treffen sich bei der Eintragung ins Grundbuch" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/zeitachse-grunderwerbsteuer.svg" /></p>
<h2>Warum die Grunderwerbsteuer in der Regel aus Eigenkapital kommt</h2>
<p>Die Bank sichert ihr Darlehen über die Immobilie ab, und die Grunderwerbsteuer erhöht deren Wert nicht. Finanziert die Bank sie trotzdem mit, steht diesem Teil des Darlehens keine zusätzliche Sicherheit gegenüber.</p>
<p>Damit steigt der Beleihungsauslauf, das Verhältnis des Darlehens zum Beleihungswert, also zu dem Wert, den die Bank der Immobilie als Sicherheit beimisst. Meist setzen Banken deshalb voraus, dass Sie zumindest die Kaufnebenkosten selbst aufbringen. Manche finanzieren sie im Einzelfall mit und berücksichtigen den höheren Beleihungsauslauf in ihren Bedingungen.</p>
<p>Auch das <a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-67784.html">Landesamt für Steuern Niedersachsen</a> behandelt die Steuer als Teil der Finanzierungsplanung:</p>
<blockquote>
<p>„Die Grunderwerbsteuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zur Zahlung fällig. Die notwendigen Mittel hierfür sind bereitzustellen und ggf. in die Finanzierung des Grundstücks mit einzubinden.“</p>
</blockquote>
<p>Ob Ihre Bank die Steuer mitfinanziert und zu welchen Bedingungen, klären Sie vor dem Notartermin, nicht danach.</p>
<h2>Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: 5 Prozent, seit 2014 unverändert</h2>
<p>Das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes nennt 3,5 Prozent (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__11.html">§ 11 Abs. 1 GrEStG</a>). Niedersachsen weicht davon ab: Für Rechtsvorgänge ab dem 1. Januar 2014 beträgt der Steuersatz 5 Prozent (<a href="https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/c5cc2d0a-541b-306e-bb77-f9718e25c730">Abschnitt 1 Abs. 2 GrEStFG NI</a>). Das ist die aktuelle Fassung, Stand September 2026.</p>
<p>Eine Befreiung für Ersterwerber kennt weder das Bundesgesetz noch das niedersächsische Recht (Stand: September 2026). Steuerfrei sind nur bestimmte Erwerbe, etwa unter Ehegatten oder Lebenspartnern, zwischen Verwandten in gerader Linie wie Eltern und Kindern oder bis zu einem Wert von 2.500 Euro (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html">§ 3 GrEStG</a>).</p>
<h3>Was zur Bemessungsgrundlage zählt</h3>
<p>Besteuert wird die Gegenleistung, beim Kauf also der Kaufpreis einschließlich der Leistungen, die Sie zusätzlich übernehmen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__9.html">§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG</a>). Die Grunderwerbsteuer selbst wird der Gegenleistung weder hinzugerechnet noch von ihr abgezogen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__9.html">§ 9 Abs. 3 GrEStG</a>). Je 100.000 Euro Kaufpreis sind das 5.000 Euro. Der Steuerbetrag wird auf volle Euro abgerundet (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__11.html">§ 11 Abs. 2 GrEStG</a>). Kaufen Sie ein Grundstück und bauen darauf, kann auch der Bauvertrag zur Gegenleistung gehören, wenn er mit dem Kauf sachlich zusammenhängt. <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/grundstueck-kaufen-finanzierung/">Ob ein späterer Bauvertrag mitzählt</a>, beschreibe ich im Beitrag zum Grundstückskauf.</p>
<p>Mitgekaufte Einrichtungsgegenstände zählen nach Auffassung des <a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-67784.html">Landesamts für Steuern Niedersachsen</a> nicht zum Grundstück im Sinne des Gesetzes. Ob und wie das in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Steuerberater.</p>
<h2>Was passiert, wenn das Geld nicht rechtzeitig da ist?</h2>
<p>Dann verzögert sich Ihre Eintragung als Eigentümer, und es fallen Säumniszuschläge an. Außerdem kann sich das Finanzamt an den Verkäufer halten.</p>
<h3>Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung</h3>
<p>Ins Grundbuch eingetragen werden Sie erst, wenn dem Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__22.html">§ 22 Abs. 1 GrEStG</a>). Nach Angaben des <a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-67784.html">Landesamts für Steuern Niedersachsen</a> erteilt das Finanzamt sie nach Zahlung und schickt sie von sich aus an den Notar.</p>
<p>Das Finanzamt muss die Bescheinigung auch erteilen, wenn die Steuer sichergestellt oder gestundet ist, und darf sie nach seinem Ermessen in weiteren Fällen erteilen, wenn die Steuerforderung nicht gefährdet ist (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__22.html">§ 22 Abs. 2 GrEStG</a>). Ob es in Ihrem Fall zu einer Stundung, einer Sicherheit oder einer solchen Ermessensentscheidung kommt, ist offen. Planen Sie nicht damit.</p>
<h3>Säumniszuschlag: 1 Prozent je angefangenem Monat</h3>
<p>Zahlen Sie nach dem Fälligkeitstag, entsteht für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen, auf volle 50 Euro abgerundeten Betrags (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html">§ 240 Abs. 1 AO</a>). Bei einer Verspätung von bis zu drei Tagen wird er nicht erhoben.</p>
<p>Eine Überweisung gilt erst an dem Tag als gezahlt, an dem das Geld dem Finanzamt gutgeschrieben wird (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__224.html">§ 224 Abs. 2 Nr. 2 AO</a>). Überweisen Sie deshalb einige Tage vor dem Fälligkeitstag.</p>
<h3>Käufer und Verkäufer schulden die Steuer gemeinsam</h3>
<p>Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__13.html">§ 13 Nr. 1 GrEStG</a>). Beide sind Gesamtschuldner, jeder schuldet dem Finanzamt die ganze Steuer (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__44.html">§ 44 Abs. 1 AO</a>). Zahlen Sie nicht, kann sich das Finanzamt also an den Verkäufer halten, und das belastet eine Abwicklung, die bis dahin reibungslos lief.</p>
<h2>Der Bescheid kommt nicht: woran kann das liegen?</h2>
<p>Zunächst kann es schlicht an der Bearbeitung liegen, für die das Gesetz keine Zeit vorgibt. Einen weiteren Grund nennt das <a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-67784.html">Landesamt für Steuern Niedersachsen</a>: Die Wirksamkeit des Kaufvertrags hängt noch vom Eintritt einer Bedingung oder von einer Genehmigung ab. Dann entsteht die Steuer erst mit dem Eintritt der Bedingung oder mit der Genehmigung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__14.html">§ 14 GrEStG</a>), und vorher kann das Finanzamt nicht festsetzen. Anzeigen muss der Notar den Vertrag trotzdem (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__18.html">§ 18 Abs. 3 GrEStG</a>).</p>
<p>Ein ausbleibender Bescheid heißt also nicht, dass die Steuer entfällt. Er kommt später, womöglich wenn die Reserve schon in Umzug oder Küche steckt. Fragen Sie im Zweifel beim Notar nach, wann er den Vertrag angezeigt hat und ob er bereits wirksam ist.</p>
<h2>So planen Sie den Betrag in Ihre Finanzierung ein</h2>
<p>Vier Punkte, mit denen die Steuer nicht zur Überraschung wird:</p>
<ol>
<li><strong>Die Steuer als eigene Position führen.</strong> Nicht als Teil einer Prozentsumme für alle Nebenkosten, sondern mit eigenem Betrag und eigenem Termin. Einen Überblick, <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung/">welche Nebenkosten zum Kaufpreis dazukommen</a>, finden Sie auf meiner Seite zur Baufinanzierung.</li>
<li><strong>Die Reserve bis zur Eintragung verfügbar halten.</strong> Binden Sie das Geld nicht vorher in Umzug, Küche oder Renovierung.</li>
<li><strong>Vor dem Notartermin mit der Bank klären,</strong> ob sie Kaufnebenkosten mitfinanziert und was das für den Beleihungsauslauf heißt.</li>
<li><strong>Beim Kauf vom Bauträger</strong> die Reihenfolge der Zahlungen mit dem Notar durchgehen, weil der Kaufpreis dort in Raten nach Baufortschritt fließt, die Steuer aber auf einmal fällig wird.</li>
</ol>
<p>Die Nebenkosten werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig:</p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Position</th>
<th>Wann sie fällig wird</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Grunderwerbsteuer</td>
<td>einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__15.html">§ 15 GrEStG</a>)</td>
</tr>
<tr>
<td>Notargebühren</td>
<td>mit Beendigung des Verfahrens oder des Geschäfts (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__10.html">§ 10 GNotKG</a>), den Zahlungstermin nennt die Rechnung</td>
</tr>
<tr>
<td>Maklerprovision, falls ein Makler beteiligt war</td>
<td>Der Anspruch entsteht, wenn der Kaufvertrag durch die Tätigkeit des Maklers zustande kommt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html">§ 652 Abs. 1 BGB</a>), den Zahlungstermin nennt die Rechnung. Übernehmen Sie beim Einfamilienhaus oder bei einer Wohnung einen Teil der Provision, die der Verkäufer mit dem Makler vereinbart hat, wird Ihr Anteil erst fällig, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656d.html">§ 656d Abs. 1 BGB</a>).</td>
</tr>
<tr>
<td>Kosten des Grundbuchamts</td>
<td>den Zahlungstermin nennt die Kostenrechnung des Amtsgerichts</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<div class="artikel-faq">
<details>
<summary>
<h3>Wann kommt der Grunderwerbsteuerbescheid nach dem Notartermin?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Auf die Woche genau lässt sich das nicht sagen. Der Notar muss den Vertrag innerhalb von zwei Wochen anzeigen (§ 18 Abs. 3 GrEStG), danach setzt das Finanzamt die Steuer fest, ohne gesetzlich vorgegebene Bearbeitungszeit. Hängt der Vertrag noch von einer Bedingung oder Genehmigung ab, kommt der Bescheid erst danach (§ 14 GrEStG).</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Ist die Grunderwerbsteuer vor oder nach der Kaufpreiszahlung fällig?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Das lässt sich nicht allgemein sagen. Die Fälligkeit hängt am Steuerbescheid, die Kaufpreiszahlung an den Voraussetzungen im Kaufvertrag. Beide Abläufe laufen unabhängig voneinander, deshalb sollte das Geld für die Steuer zu beiden Zeitpunkten verfügbar sein.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Kann ich die Grunderwerbsteuer über meine Baufinanzierung mitfinanzieren?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Manche Banken finanzieren Kaufnebenkosten im Einzelfall mit, meist setzen sie aber voraus, dass Sie diese selbst aufbringen. Finanziert die Bank die Steuer mit, steigt der Beleihungsauslauf, und das fließt in ihre Bedingungen ein. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen schreibt, die Mittel seien bereitzustellen und gegebenenfalls in die Finanzierung einzubinden. Klären Sie das vor dem Notartermin.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Grunderwerbsteuer bezahlt: Wie geht es weiter?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Nach der Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung und schickt sie von sich aus an den Notar. Der Notar legt sie dem Grundbuchamt vor. Eingetragen werden Sie, sobald auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Selbst einreichen müssen Sie dafür nichts.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht rechtzeitig zahle?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Für jeden angefangenen Monat Verspätung fällt ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro abgerundeten Betrags an, bis zu drei Tage bleiben ohne Zuschlag (§ 240 AO). Solange nicht gezahlt ist, erteilt das Finanzamt in der Regel keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, und Ihre Eintragung verzögert sich. Außerdem kann sich das Finanzamt an den Verkäufer halten, weil beide die Steuer schulden.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Wer zahlt die Grunderwerbsteuer, wenn im Kaufvertrag nichts dazu steht?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Gegenüber dem Finanzamt schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Wer sie im Verhältnis zueinander trägt, regelt in der Praxis der Kaufvertrag, üblich ist der Käufer. Steht dazu nichts im Vertrag, klären Sie das mit Ihrem Notar oder einem Rechtsanwalt.</p>
</div>
</details>
</div>
<div class="artikel-cta-box">
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</div>
<div class="artikel-autor">
<figure><img loading="lazy" decoding="async" width="64" height="64" alt="Michael Adelsberger, Baufinanzierungsvermittler aus Peine" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/Michael-Adelsberger-150x150.webp" /></figure>
<p><strong>Über den Autor:</strong> <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ueber-mich/">Michael Adelsberger</a>, unabhängiger Baufinanzierungsvermittler in Peine</p>
</div>
<div class="artikel-quellen">
<h2>Quellen</h2>
<p>Alle Quellen abgerufen am 23.09.2026, Gesetzestexte des Bundes von gesetze-im-internet.de.</p>
<ul>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html">§ 3 GrEStG, Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__9.html">§ 9 GrEStG, Gegenleistung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__11.html">§ 11 GrEStG, Steuersatz, Abrundung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__13.html">§ 13 GrEStG, Steuerschuldner</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__14.html">§ 14 GrEStG, Entstehung der Steuer in besonderen Fällen</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__15.html">§ 15 GrEStG, Fälligkeit</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__18.html">§ 18 GrEStG, Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__22.html">§ 22 GrEStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__44.html">§ 44 AO, Gesamtschuldner</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122.html">§ 122 AO, Bekanntgabe des Verwaltungsakts</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__224.html">§ 224 AO, Leistungsort, Tag der Zahlung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html">§ 240 AO, Säumniszuschläge</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__10.html">§ 10 GNotKG, Fälligkeit der Notarkosten</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html">§ 652 BGB, Entstehung des Lohnanspruchs</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656d.html">§ 656d BGB, Vereinbarungen über die Maklerkosten</a></li>
<li><a href="https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/c5cc2d0a-541b-306e-bb77-f9718e25c730">Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (GrEStFG NI)</a>, NI-VORIS, Fassung ab 01.01.2014</li>
<li><a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-67784.html">Landesamt für Steuern Niedersachsen, Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer</a></li>
</ul>
<p>Dieser Beitrag gibt Gesetzestext und Ablauf wieder. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Ob und wie eine Regel in Ihrem Fall gilt, klären Ihr Steuerberater oder Ihr Notar.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/grunderwerbsteuer-wann-faellig/">Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: wann die 5 Prozent fällig werden und woher das Geld kommt</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Darlehen nach zehn Jahren kündigen: der Fahrplan, bevor Sie das Schreiben abschicken</title>
		<link>https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/darlehen-kuendigen-nach-10-jahren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Adelsberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2026 07:20:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baufinanzierung-peine.de/?p=2556</guid>

					<description><![CDATA[<p>Darlehen nach 10 Jahren kündigen: sechs Monate Frist, dann zwei Wochen zur Rückzahlung (§ 489 BGB). Warum die neue Finanzierung vorher stehen sollte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/darlehen-kuendigen-nach-10-jahren/">Darlehen nach zehn Jahren kündigen: der Fahrplan, bevor Sie das Schreiben abschicken</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ist Ihr Immobiliendarlehen seit zehn Jahren vollständig ausgezahlt und läuft die Zinsbindung noch länger, dürfen Sie das Darlehen trotzdem kündigen. Oft heißt das Sonderkündigungsrecht, im Gesetz ist es ein ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 BGB</a>). Dieser Beitrag zeigt, welches Datum zählt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und an welchen Stellen es in der Praxis hakt.</p>
<aside class="kurz-gesagt">
<p><strong>Kurz gesagt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Zehn Jahre</strong> nach der vollständigen Auszahlung dürfen Sie kündigen. Haben Sie seitdem Zinssatz oder Laufzeit neu vereinbart, zählt dieses Datum (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB</a>).</li>
<li><strong>Sechs Monate</strong> beträgt dann die Kündigungsfrist. Es zählt der Eingang bei der Bank, nicht das Absenden.</li>
<li><strong>Zwei Wochen</strong> bleiben Ihnen nach Wirksamwerden der Kündigung, um den geschuldeten Betrag zurückzuzahlen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Abs. 3 BGB</a>).</li>
</ul>
<p>Zahlen Sie in dieser Zeit nicht zurück, gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Deshalb rate ich, die neue Finanzierung zu sichern, bevor Sie kündigen.</p>
</aside>
<h2>Warum die neue Finanzierung vor der Kündigung stehen sollte</h2>
<p>Ihre Kündigung hält nur, wenn der geschuldete Betrag rechtzeitig zurückgezahlt ist. So steht es im Gesetz:</p>
<blockquote>
<p>„Eine Kündigung des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.“<br />
(<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Abs. 3 BGB</a>)</p>
</blockquote>
<p>Mit Wirksamwerden ist nach verbreiteter Lesart das Ende der Kündigungsfrist gemeint, also der Tag sechs Monate nach dem Eingang Ihrer Kündigung. So rechnet auch ein großer überregionaler Vermittler (Stand: Dezember 2024). An diesem Tag endet Ihr Darlehen, und ab dann laufen die zwei Wochen.</p>
<p>Ein <a href="https://rechtinfo.de/bank-und-kapitalmarktrecht/kuendigung-darlehen-1/">Fachbeitrag einer Anwaltskanzlei</a> rechnet die zwei Wochen dagegen schon ab dem Eingang der Kündigung. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Bank schriftlich bestätigen, bis zu welchem Tag der Betrag bei ihr eingegangen sein muss.</p>
<p>In der Praxis heißt das: Kommt das Geld nicht rechtzeitig, ist die Kündigung verloren, Ihr Vertrag nicht. Er läuft zu den bisherigen Bedingungen weiter.</p>
<h3>Zwei Reihenfolgen, zwei Risiken</h3>
<p>Ein großer überregionaler Vermittler empfiehlt, zuerst zu kündigen und danach die neue Finanzierung abzuschließen. Ein anderer Ratgeber sieht die Kündigung erst vor, wenn die neuen Verträge vorliegen. Der Unterschied zeigt sich, wenn etwas schiefgeht.</p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Reihenfolge</th>
<th>Was passiert, wenn etwas schiefgeht</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Erst kündigen, dann finanzieren</td>
<td>Verzögert sich die Zusage oder sagt die neue Bank ab, können die zwei Wochen verstreichen. Dann gilt die Kündigung als nicht erfolgt, und das halbe Jahr ist verloren.</td>
</tr>
<tr>
<td>Erst finanzieren, dann kündigen</td>
<td>Das Risiko ist ein Kostenpunkt. Für die Zeit zwischen Vertragsschluss und Auszahlung kann die neue Bank Bereitstellungszinsen verlangen, also Zinsen für zugesagtes, noch nicht abgerufenes Geld, oder einen Zinsaufschlag. Die Bedingungen dafür stehen vorher im Angebot und lassen sich einrechnen.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Ich rate deshalb zur zweiten Reihenfolge. Sie hat eine Voraussetzung: Bevor Sie den neuen Vertrag unterschreiben, muss Ihr Ablösetag feststehen.</p>
<p>Lassen Sie sich den frühesten Kündigungstag und den Ablösetag von Ihrer bisherigen Bank schriftlich bestätigen. Sonst unterschreiben Sie einen Kredit für einen Tag, an dem Sie ihn nicht abrufen können. Für die Nichtabnahme kann die neue Bank eine Entschädigung verlangen.</p>
<p>Welche Wege es neben der Kündigung gibt, zeigt mein Überblick <a href="https://baufinanzierung-peine.de/anschlussfinanzierung/">Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen im Vergleich</a>.</p>
<h2>Welches Datum Ihre Zehnjahresfrist startet</h2>
<p>Die zehn Jahre laufen ab der vollständigen Auszahlung, nicht ab der Vertragsunterschrift. Haben Sie später mit Ihrer Bank eine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz, also den vereinbarten Zinssatz, oder über die Zeit der Rückzahlung getroffen, zählt stattdessen deren Datum.</p>
<p>Auf dieses Datum müssen Sie selbst achten. Anschreiben muss Ihre Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Zinsbindung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__493.html">§ 493 Abs. 1 BGB</a>). Für den zehnten Jahrestag der Auszahlung sieht § 493 BGB das nicht vor. Verlassen Sie sich also nicht auf einen Erinnerungsbrief.</p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Ihre Situation</th>
<th>Maßgebliches Datum</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Kauf einer Bestandsimmobilie, Auszahlung in einem Betrag</td>
<td>Tag der vollständigen Auszahlung</td>
</tr>
<tr>
<td>Neubau, Auszahlung in Raten nach Baufortschritt</td>
<td>Tag, an dem die letzte Rate ausgezahlt wurde</td>
</tr>
<tr>
<td>Prolongation, also Verlängerung bei derselben Bank</td>
<td>Tag der neuen Vereinbarung</td>
</tr>
<tr>
<td>Forward-Darlehen bei derselben Bank</td>
<td>Tag der Vereinbarung</td>
</tr>
<tr>
<td>Forward-Darlehen bei einer neuen Bank</td>
<td>Tag der vollständigen Auszahlung durch die neue Bank</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Die Tabelle wendet <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB</a> auf typische Fälle an. Ein Forward-Darlehen ist dabei ein Vertrag, den Sie heute für eine spätere Auszahlung schließen.</p>
<h3>Neubau: Es zählt die letzte Rate, nicht die erste</h3>
<p>Beim Neubau zahlt die Bank das Darlehen in Raten aus, je nach Baufortschritt (<a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung/">Baufinanzierung für den Neubau</a>). Maßgeblich ist die letzte Rate. Wurde ein kleiner Restbetrag erst Jahre nach dem Einzug abgerufen, verschiebt er die gesamte Frist nach hinten. Haben Sie auf einen Teil des Darlehens verzichtet, fragen Sie Ihre Bank, welches Datum sie zugrunde legt.</p>
<h3>Nach einer neuen Zins- oder Laufzeitvereinbarung beginnt die Frist von vorn</h3>
<p>Das Gesetz regelt das in einem Halbsatz:</p>
<blockquote>
<p>„… wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.“<br />
(<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB</a>)</p>
</blockquote>
<p>Eine Prolongation ist eine solche Vereinbarung. Wer verlängert, startet die zehn Jahre neu. Das gilt auch, wenn Sie den Kredit mit Ihrer Bank neu verhandeln und einen neuen Zinssatz vereinbaren. Ob auch eine geänderte Tilgung zählt, hängt davon ab, was genau vereinbart wurde (siehe häufige Fragen).</p>
<h2>Warum sich seriöse Quellen beim genauen Tag unterscheiden</h2>
<p>Beim frühesten Kündigungstag liegen verbreitete Angaben einen Tag auseinander. Beide passen zum selben Fristende: Die eine nennt den letzten Tag der zehn Jahre, die andere den ersten Tag danach. Für Ihre Planung heißt das: Richten Sie sich nach dem späteren Tag, planen Sie einige Tage Puffer ein und lassen Sie sich den frühesten Kündigungstag vorher von Ihrer Bank bestätigen.</p>
<p>Halten Sie dabei zwei Daten auseinander. Der früheste Kündigungstag ist der erste Tag, an dem Ihre Kündigung bei der Bank eingehen darf. Der Ablösetag liegt sechs Monate nach dem Tag, an dem Ihre Kündigung tatsächlich eingeht. An ihm endet Ihr Darlehen.</p>
<p>Der Rechenweg nach dem Gesetz, an einem Musterdatum:</p>
<ol>
<li>Die vollständige Auszahlung erfolgt am 15. August 2022. Dieser Tag zählt nicht mit (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__187.html">§ 187 Abs. 1 BGB</a>).</li>
<li>Die Frist beginnt damit am 16. August 2022.</li>
<li>Sie endet mit Ablauf des 15. August 2032 (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html">§ 188 Abs. 2 BGB</a>).</li>
</ol>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="520" alt="Fristberechnung nach § 187 und § 188 BGB: Auszahlung 15.08.2022, Fristbeginn 16.08.2022, Fristende mit Ablauf des 15.08.2032, erster Tag danach 16.08.2032" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/fristberechnung-187-188-bgb.svg" /></p>
<p>Die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/baufinanzierung-vorzeitig-abloesen-ohne-extrakosten-aus-dem-baukredit-12773">Verbraucherzentrale</a> nennt für dieses Auszahlungsdatum den 15. August 2032 als frühesten Tag, an dem Sie kündigen dürfen, also den letzten Tag der Frist (Stand: 19. November 2025). Nach dem Rechenweg eines großen überregionalen Vermittlers ist der früheste Kündigungstag der erste Tag nach dem Fristende, hier also der 16. August 2032 (Stand: Dezember 2024). Das Gesetz spricht von einer Kündigung „nach Ablauf von zehn Jahren“. Welche Lesart im Streitfall trägt, ist eine Rechtsfrage, die ich hier nicht entscheide.</p>
<p>Was gilt, wenn Ihre Kündigung vor Ablauf der zehn Jahre eingeht, regelt § 489 BGB nicht ausdrücklich. Genau deshalb der Puffer.</p>
<p>Wichtig für den Kalender: Die sechs Monate beginnen erst mit dem Eingang Ihrer Kündigung bei der Bank. Das Gesetz nennt das Zugang (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html">§ 130 Abs. 1 BGB</a>).</p>
<h2>Der Rückwärts-Kalender: Wann Sie mit welchem Schritt beginnen</h2>
<p>Rechnen Sie nicht vom Auszahlungsdatum vorwärts, sondern vom gewünschten Ablösetag rückwärts. Fest stehen nur zwei Zeiträume: sechs Monate Kündigungsfrist und zwei Wochen zur Rückzahlung. Alles davor braucht Vorlauf, und dessen Länge hängt von Ihren Unterlagen und von den beteiligten Banken ab.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="640" alt="Rückwärts-Kalender der Kündigung nach § 489 BGB: Vorlauf mit bestätigtem Kündigungs- und Ablösetag und neuem Vertrag, sechs Monate Kündigungsfrist, zwei Wochen zur Rückzahlung" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/zeitachse-kuendigung-489-bgb.svg" /></p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Zeitpunkt</th>
<th>Was passiert, wer handelt</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Mehrere Monate vor der Kündigung</td>
<td>Sie klären mit Ihrer bisherigen Bank das Datum der vollständigen Auszahlung und lassen sich frühesten Kündigungstag und Ablösetag schriftlich bestätigen.</td>
</tr>
<tr>
<td>Nach der Bestätigung</td>
<td>Sie vergleichen Angebote, auf Wunsch mit mir, beantragen die Finanzierung und reichen die Unterlagen ein.</td>
</tr>
<tr>
<td>Vor der Kündigung</td>
<td>Die neue Bank sagt zu, Sie unterschreiben den Darlehensvertrag. Die neue Bank stimmt die Auszahlung auf den Ablösetag ab.</td>
</tr>
<tr>
<td>Frühestens am bestätigten Kündigungstag, mit einigen Tagen Puffer danach</td>
<td>Ihre Kündigung geht bei der bisherigen Bank ein. Sie bitten um Bestätigung von Ablösetag, Ablösesumme und Rückzahlungsfrist.</td>
</tr>
<tr>
<td>Während der sechs Monate</td>
<td>Beide Banken bereiten Ablösebestätigung, Abtretung der Grundschuld und Treuhandauftrag vor, Sie erfüllen die Bedingungen für die Auszahlung.</td>
</tr>
<tr>
<td>Ablösetag, sechs Monate nach dem Eingang</td>
<td>Die Kündigungsfrist endet und damit Ihr Darlehen. Nach verbreiteter Lesart beginnen jetzt die zwei Wochen. Die neue Bank zahlt am besten gleich zu Beginn aus.</td>
</tr>
<tr>
<td>Spätestens zwei Wochen danach</td>
<td>Der geschuldete Betrag ist zurückgezahlt. Sonst gilt die Kündigung als nicht erfolgt.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>In den Fällen, die ich begleite, liegen die Unterlagen meist innerhalb einer Woche vollständig vor. Wie schnell das geht, hängt vor allem davon ab, wie rasch Sie alles zusammensuchen, manchmal auch davon, wann eine Bank ihre Unterlagen liefert. Für Vergleich, Antrag und Zusage insgesamt planen Sie mehrere Wochen ein. Für den ersten Vergleich reichen wenige Zahlen: <a href="https://baufinanzierung-peine.de/anschlussfinanzierung/">welche Angaben ich für einen ersten Vergleich brauche</a>, habe ich zusammengestellt.</p>
<h2>Kündigungsschreiben nach § 489 BGB: Was statt eines Musters hineingehört</h2>
<p>Sechs Punkte, an denen Kündigungen in der Praxis hängen bleiben:</p>
<ol>
<li><strong>Die Darlehensnummer im Betreff.</strong> Läuft jeder Darlehensteil als eigenes Darlehen mit eigener Nummer, braucht jeder eine eigene Kündigung.</li>
<li><strong>Die Unterschrift aller Darlehensnehmer.</strong> Wer den Vertrag gemeinsam unterschrieben hat, unterschreibt auch die Kündigung gemeinsam.</li>
<li><strong>Der Bezug auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB.</strong> So ist klar, welches Recht Sie ausüben.</li>
<li><strong>Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung.</strong> Sie betrifft den Ablösetag, also den Tag, an dem die Kündigungsfrist endet, die Ablösesumme zu genau diesem Stichtag und den Tag, bis zu dem der Betrag eingegangen sein muss.</li>
<li><strong>Ein Zugangsnachweis.</strong> Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung. Damit belegen Sie, wann die Kündigung eingegangen ist.</li>
<li><strong>Ein Blick in Ihren Vertrag.</strong> Sehen Sie dort nach, ob er eine bestimmte Form vorsieht.</li>
</ol>
<h2>Die zwei Wochen haben Sie nicht allein in der Hand</h2>
<p>Die zwei Wochen aus § 489 Abs. 3 BGB sind Ihre Frist. Die Zahlung leistet in der Regel aber die neue Bank. Bis sie auszahlen kann, müssen vier Schritte vorbereitet sein, und daran arbeiten beide Banken:</p>
<ul>
<li><strong>Ablösebestätigung:</strong> Ihre bisherige Bank nennt die Restschuld zum Stichtag.</li>
<li><strong>Abtretung der Grundschuld:</strong> Die Grundschuld geht von der bisherigen an die neue Bank über, die Unterlagen dafür stellt die bisherige Bank aus.</li>
<li><strong>Treuhandauftrag:</strong> Ihre bisherige Bank gibt die Unterlagen zur Grundschuld unter der Auflage heraus, dass die neue Bank sie erst nach Zahlung der Ablösesumme verwendet.</li>
<li><strong>Auszahlungsvoraussetzungen:</strong> Die neue Bank zahlt erst, wenn alle Bedingungen aus dem Darlehensvertrag erfüllt sind.</li>
</ul>
<p>Verzögert sich einer dieser Schritte, verschiebt sich die Auszahlung. Deshalb planen Sie die Auszahlung an den Anfang der zwei Wochen, nicht an ihr Ende.</p>
<h2>Drei Situationen, in denen Sie anders vorgehen</h2>
<p>Die Kündigung nach zehn Jahren passt zu einem bestimmten Fall: Die Zinsbindung läuft noch länger, und Sie wollen Ihre Baufinanzierung vorher ablösen oder die Bank wechseln. Anders gehen Sie vor, wenn die Zinsbindung ohnehin bald endet, wenn Sie nur einen Teil ablösen oder wenn Sie verkaufen.</p>
<h3>Wenn Ihre Zinsbindung ohnehin bald endet</h3>
<p>Endet die Zinsbindung und haben Sie noch keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen, können Sie mit einem Monat Frist frühestens zu ihrem Ende kündigen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB</a>). Dann geht es um Verlängerung oder Wechsel, und dafür beschreibe ich <a href="https://baufinanzierung-peine.de/anschlussfinanzierung/">die drei Wege am Ende der Zinsbindung</a> auf einer eigenen Seite.</p>
<h3>Wenn Sie nur einen Teil ablösen wollen</h3>
<p><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Abs. 1 BGB</a> erlaubt ausdrücklich, „ganz oder teilweise“ zu kündigen. Das passt, wenn Sie einen Teil aus eigenen Mitteln tilgen und den Rest weiterlaufen lassen wollen. Nennen Sie den Betrag in der Kündigung genau, denn zurückzahlen müssen Sie dann den gekündigten Betrag.</p>
<h3>Wenn Sie die Immobilie verkaufen</h3>
<p>Innerhalb der ersten zehn Jahre kommt beim Verkauf <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__490.html">§ 490 Abs. 2 BGB</a> in Betracht: Sind seit der vollständigen Auszahlung sechs Monate vergangen, dürfen Sie mit drei Monaten Frist vorzeitig kündigen, müssen der Bank aber den Schaden ersetzen, die Vorfälligkeitsentschädigung. Liegt die Zehnjahresfrist hinter Ihnen und passen die sechs Monate Kündigungsfrist zu Ihrem Verkaufstermin, kommt § 489 BGB in Betracht, und dafür sieht das Gesetz keine Vorfälligkeitsentschädigung vor.</p>
<p>Die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/baufinanzierung-vorzeitig-abloesen-ohne-extrakosten-aus-dem-baukredit-12773">Verbraucherzentrale</a> weist außerdem darauf hin: Bei einer Zinsbindung von mehr als zehneinhalb Jahren, also zehn Jahren plus sechs Monaten Kündigungsfrist, sollten Sie prüfen, ob die Bank Ihr Kündigungsrecht bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt hat.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<div class="artikel-faq">
<details>
<summary>
<h3>Muss ich meine Kündigung schriftlich einreichen?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Ich rate zu einem unterschriebenen Schreiben mit Zugangsnachweis, etwa per Einschreiben mit Rückschein. Sehen Sie in Ihrem Darlehensvertrag nach, ob er eine bestimmte Form vorsieht. Den Eingang bei der Bank müssen Sie im Zweifel belegen können, denn erst ab dann laufen die sechs Monate.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Ich finde das Vollauszahlungsschreiben nicht mehr. Wie komme ich an das Datum?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Das Datum steht in der Regel auch auf den Kontoauszügen Ihres Darlehenskontos aus dem Jahr der Auszahlung. Fehlen sie, fragen Sie Ihre Bank schriftlich nach dem Datum der vollständigen Auszahlung und lassen Sie es sich bestätigen. Ist ein Zeitpunkt für die Rückzahlung bestimmt, können Sie außerdem jederzeit einen Tilgungsplan verlangen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__492.html">§ 492 Abs. 3 S. 2 BGB</a>). Das Auszahlungsdatum gehört aber nicht zu seinen Pflichtangaben (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_247__14.html">Art. 247 § 14 EGBGB</a>).</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Meine Bank hat vor drei Jahren die Rate angepasst. Zählt das als neue Vereinbarung?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Das kommt darauf an, was genau geändert wurde. Das Gesetz nennt eine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz oder über die Zeit der Rückzahlung. War die Änderung der Tilgung im Vertrag schon vorgesehen, ist das nicht automatisch dasselbe wie eine neu ausgehandelte Vereinbarung. Lassen Sie sich von Ihrer Bank schriftlich bestätigen, welches Datum sie für die Zehnjahresfrist ansetzt.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Was passiert, wenn das Geld nicht innerhalb der zwei Wochen bei der alten Bank ankommt?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Dann gilt die Kündigung nach § 489 Abs. 3 BGB als nicht erfolgt, und Ihr bisheriger Vertrag läuft weiter. Für einen neuen Anlauf kündigen Sie erneut, wieder mit sechs Monaten Frist. Bei der neuen Bank können in dieser Zeit Kosten entstehen, etwa Bereitstellungszinsen oder eine Entschädigung für die Nichtabnahme.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Meine Finanzierung besteht aus drei Darlehensteilen. Muss ich alle gleichzeitig kündigen?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Nein. Läuft jeder Teil als eigenes Darlehen, hat jeder seine eigene Zehnjahresfrist, braucht eine eigene Kündigung und lässt sich einzeln ablösen. Einen gemeinsamen Ablösetag gibt es über dieses Kündigungsrecht frühestens sechs Monate, nachdem auch der jüngste Teil die zehn Jahre erreicht hat. Sichert eine gemeinsame Grundschuld mehrere Teile, klären Sie vor einem Wechsel mit beiden Banken, wie die Sicherheit aufgeteilt wird.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Kann meine Bank die Kündigung ablehnen oder eine Gebühr dafür verlangen?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Die Kündigung ist Ihr einseitiges Recht, eine Zustimmung der Bank braucht es nicht. Nach § 489 Abs. 4 BGB kann dieses Recht vertraglich weder ausgeschlossen noch erschwert werden. Das Gesetz macht es auch nicht davon abhängig, dass Sie vorher keine andere Kündigungsmöglichkeit genutzt haben. Eine Gebühr oder Vorfälligkeitsentschädigung für diese Kündigung sieht § 489 BGB nicht vor, Kosten entstehen trotzdem, etwa für die Grundschuld.</p>
</div>
</details>
</div>
<div class="artikel-cta-box">
<h2>Ihren frühesten Kündigungstag ausrechnen lassen</h2>
<p>Der schwierigste Teil dieser Kündigung ist nicht das Schreiben, sondern der Kalender davor. Wenn Sie wissen wollen, wann Ihr frühester Kündigungstag liegt und wann die neue Finanzierung spätestens stehen muss, rechne ich Ihnen das als Planungsgrundlage durch. Dafür brauche ich vier Angaben: das Datum der vollständigen Auszahlung, die Restschuld, Ihren Sollzinssatz und das Ende Ihrer Zinsbindung. Verbindlich bestätigt beide Tage danach Ihre Bank.</p>
<p>Ich bin seit über 30 Jahren in der Finanzberatung und wähle für Sie aus über 450 Banken, Versicherungen und Bausparkassen aus. Vom ersten Gespräch bis zur Ablösung haben Sie denselben Ansprechpartner. Für das erste Gespräch nehme ich mir eine volle Stunde Zeit, bei mir in Peine, bei Ihnen zu Hause oder per Video. Für Sie ist das kostenfrei. Bezahlt werde ich von der Gesellschaft, über die Ihre Finanzierung läuft, und nur, wenn eine zustande kommt.</p>
<p class="artikel-cta"><a class="btn--primary btn--outline" href="https://baufinanzierung-peine.de/kontakt/">Rückruf anfordern</a> <a class="btn--primary" href="https://calendly.com/adelsberger/beratung">Termin buchen</a></p>
</div>
<div class="artikel-autor">
<figure><img loading="lazy" decoding="async" width="64" height="64" alt="Michael Adelsberger, Baufinanzierungsvermittler aus Peine" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/Michael-Adelsberger-150x150.webp" /></figure>
<p><strong>Über den Autor:</strong> <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ueber-mich/">Michael Adelsberger</a>, unabhängiger Baufinanzierungsvermittler in Peine</p>
</div>
<div class="artikel-quellen">
<h2>Quellen</h2>
<p>Alle Quellen abgerufen am 23.09.2026, Gesetzestexte von gesetze-im-internet.de.</p>
<ul>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html">§ 130 BGB, Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__187.html">§ 187 BGB, Fristbeginn</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html">§ 188 BGB, Fristende</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__488.html">§ 488 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 BGB, Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__490.html">§ 490 BGB, Außerordentliches Kündigungsrecht</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__492.html">§ 492 BGB, Schriftform, Vertragsinhalt</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__493.html">§ 493 BGB, Informationen während des Vertragsverhältnisses</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_247__14.html">Art. 247 § 14 EGBGB, Tilgungsplan</a></li>
<li><a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/baufinanzierung-vorzeitig-abloesen-ohne-extrakosten-aus-dem-baukredit-12773">Verbraucherzentrale, Beitrag zur vorzeitigen Ablösung einer Baufinanzierung</a>, Stand 19.11.2025</li>
<li><a href="https://rechtinfo.de/bank-und-kapitalmarktrecht/kuendigung-darlehen-1/">Göddecke Rechtsanwälte, Beitrag zur Kündigung von Darlehen</a>, Stand 19.09.2020</li>
</ul>
<p>Dieser Beitrag gibt den Gesetzestext und den praktischen Ablauf wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Zweifeln an der Auslegung helfen Ihnen die Verbraucherzentrale oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/darlehen-kuendigen-nach-10-jahren/">Darlehen nach zehn Jahren kündigen: der Fahrplan, bevor Sie das Schreiben abschicken</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>KfW-Ergänzungskredit 358/359: Warum zuerst Ihre Bank entscheidet</title>
		<link>https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/kfw-ergaenzungskredit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Adelsberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2026 13:22:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baufinanzierung-peine.de/?p=2558</guid>

					<description><![CDATA[<p>Den KfW-Ergänzungskredit 358/359 beantragen Sie über eine Bank, und die entscheidet mit. Was sie zusätzlich prüft und woran Anträge scheitern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/kfw-ergaenzungskredit/">KfW-Ergänzungskredit 358/359: Warum zuerst Ihre Bank entscheidet</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zuschusszusage für Ihre Wärmepumpe, die Dämmung oder neue Fenster liegt vor, und den Rest wollen Sie mit dem KfW-Ergänzungskredit finanzieren, je nach Situation als KfW 358 oder 359. Dieser Beitrag zeigt, wer darüber entscheidet, was geprüft wird und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.</p>
<aside class="kurz-gesagt">
<p><strong>Kurz gesagt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Den Antrag stellt ein Finanzierungspartner für Sie</strong>, nicht Sie selbst direkt bei der KfW: eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">KfW-Merkblatt 358/359</a>, Stand 09/2026).</li>
<li><strong>Voraussetzung</strong> ist eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA, nicht älter als zwölf Monate und noch nicht ausgezahlt.</li>
<li><strong>Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit</strong>, höchstens die förderfähigen Kosten aus Ihrer Zusage. Davon geht der zugesagte Zuschuss ab, außer Sie lassen ihn bis zur Auszahlung zwischenfinanzieren.</li>
<li><strong>Die KfW regelt die Förderbedingungen und erteilt die Kreditzusage. Ob Ihr Antrag bis dorthin kommt, entscheidet die Bank.</strong></li>
<li><strong>Der Zuschuss ist Voraussetzung für den Kredit</strong>, nicht umgekehrt.</li>
</ul>
<p>Stand: September 2026. Es gilt der Zinssatz vom Tag der Kreditzusage oder der günstigere bei Antragseingang. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze zeigt die <a href="https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger">Konditionenübersicht der KfW</a>.</p>
</aside>
<h2>Zwei Anträge, zwei Stellen: Der Kredit läuft über Ihre Bank</h2>
<p>Den Zuschuss beantragen Sie bei der KfW oder beim BAFA, den Ergänzungskredit bei einer Bank, die ihn für Sie bei der KfW stellt. Die KfW schreibt dazu auf ihrer <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/">Produktseite zum Ergänzungskredit</a>: „Den Ergänzungskredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.“</p>
<p>Die Bank reicht den Antrag bei der KfW ein und gibt den Kredit an Sie weiter. Sie heißt deshalb durchleitende Bank. Sie vereinbart mit Ihnen die Sicherheiten und prüft Sie wie jeden anderen Kreditnehmer. Die Zuschusszusage ersetzt diese Prüfung nicht, sie ist die Eintrittskarte und nicht die Zusage für den Kredit.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" width="420" height="700" alt="Schaubild: Zuschuss über KfW oder BAFA, Ergänzungskredit 358/359 über eine durchleitende Bank, ab der Zusage zwölf Monate für den Kreditantrag" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/ablauf-ergaenzungskredit.svg" /></p>
<p>Wie Zuschuss und Kredit bei einer Sanierung zusammenspielen, beschreibe ich auf meiner Seite zu <a href="https://baufinanzierung-peine.de/modernisierung-sanierung/">Förderung und Finanzierung für Modernisierung und Sanierung</a>. Der Ergänzungskredit gehört zur Förderung von Einzelmaßnahmen. Ob für Ihr Haus Einzelmaßnahmen oder die Sanierung zum Effizienzhaus passen, lesen Sie im Beitrag zum <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/altbau-sanieren-finanzierung/">Altbau sanieren</a>.</p>
<h2>Was die KfW regelt und was sie der Bank überlässt</h2>
<p>Die KfW legt fest, wer gefördert wird und zu welchen Bedingungen, und sie erteilt am Ende die Kreditzusage. Ob Ihr Antrag überhaupt bei der KfW ankommt und zu welchen Sicherheiten, entscheidet die Bank. Die Trennlinie steht im Merkblatt:</p>
<blockquote>
<p>„Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren die Antragstellenden im Rahmen der Kreditverhandlungen mit dem Finanzierungspartner.“<br />
(<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">KfW-Merkblatt 358/359</a>, Stand 09/2026)</p>
</blockquote>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Legt die KfW fest</th>
<th>Entscheidet die Bank</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>welche Voraussetzungen für den Kredit gelten</td>
<td>ob sie das Programm überhaupt anbietet</td>
</tr>
<tr>
<td>Höchstbetrag: 120.000 Euro je Wohneinheit, höchstens die förderfähigen Kosten</td>
<td>ob sie Ihren Antrag nach Prüfung Ihrer Bonität an die KfW weiterleitet</td>
</tr>
<tr>
<td>Einkommensgrenze beim 358: 90.000 Euro</td>
<td>welche Sicherheiten sie verlangt, etwa eine Grundschuld</td>
</tr>
<tr>
<td>Laufzeit von 4 bis 35 Jahren, Zinsbindung höchstens 10 Jahre</td>
<td>welchen Rang die Grundschuld haben muss</td>
</tr>
<tr>
<td>Fristen für Antrag, Abruf und Nachweise</td>
<td>ob sich der Aufwand bei Ihrer Kreditsumme für sie rechnet</td>
</tr>
<tr>
<td>Regeln für Sondertilgungen und Zinssatz</td>
<td>wie lange ihre Prüfung dauert</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Genau diese Trennung erklärt, warum zwei Haushalte mit der gleichen Zuschusszusage bei ihrer Bank unterschiedliche Antworten bekommen können. Wie hoch der Zuschuss selbst ausfällt, zeigt meine Übersicht über <a href="https://baufinanzierung-peine.de/modernisierung-sanierung/">die Fördersätze für Heizung und Sanierung</a>.</p>
<h2>Vier Punkte prüft Ihre Bank zusätzlich zur KfW</h2>
<p>Bonität, Beleihungsauslauf, Rangstelle im Grundbuch und Ihre bestehende Finanzierung: Diese vier Punkte prüft die Bank zusätzlich. Sie sind Bankpraxis, keine Vorgabe der KfW. Deshalb stehen sie nicht im Merkblatt, und Banken gewichten sie unterschiedlich.</p>
<h3>Bonität: Die Zuschusszusage sagt nichts über Ihre Rate</h3>
<p>Die Zuschusszusage sagt Ihnen eine Förderung für Ihr Vorhaben zu. Ob Sie die Rate für den Kredit dauerhaft tragen können, prüft die Bank selbst, mit Einkommensnachweisen und einer Haushaltsrechnung, also der Gegenüberstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben.</p>
<h3>Beleihungsauslauf: Wie viel Ihres Hauses schon belastet ist</h3>
<p>Liegt noch ein Darlehen aus dem Hauskauf auf der Immobilie, sieht die Bank, wie weit der Wert des Hauses bereits als Sicherheit gebunden ist. Maßgeblich ist dabei nicht der Kaufpreis, sondern der Beleihungswert: der Wert, den die Bank dem Haus auf lange Sicht vorsichtig beimisst. Das Verhältnis der Darlehen zu diesem Wert heißt Beleihungsauslauf. Ein weitgehend abbezahltes Haus bietet mehr Spielraum als eines mit hoher Restschuld, auch bei derselben Sanierung.</p>
<h3>Rangstelle im Grundbuch: Warum der zweite Rang für die Bank weniger wert ist</h3>
<p>Mehrere Grundschulden stehen in der Reihenfolge ihrer Eintragung im Grundbuch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__879.html">§ 879 Abs. 1 BGB</a>). Eine neue Grundschuld für den Ergänzungskredit steht also hinter der bestehenden. Wird das Haus einmal verwertet, bekommt die Bank auf dem ersten Rang ihr Geld zuerst. Für die Bank auf dem zweiten Rang ist das die schwächere Sicherheit, und das fließt in ihre Entscheidung ein.</p>
<p>Den Rang nachträglich zu tauschen, ist möglich. Dafür müssen sich beide Berechtigten einigen, die Änderung wird ins Grundbuch eingetragen, und weil eine Grundschuld zurücktritt, müssen auch Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zustimmen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__880.html">§ 880 Abs. 2 BGB</a>). Die Bank auf dem ersten Rang ist nicht verpflichtet, zurückzutreten.</p>
<h3>Wenn Ihr Darlehen bei einer anderen Bank liegt</h3>
<p>Liegt Ihre Baufinanzierung bei derselben Bank, die auch den Ergänzungskredit durchleiten soll, kann sie prüfen, ob sich die vorhandene Grundschuld mitnutzen lässt. Liegt sie bei einer anderen Bank, braucht die neue Bank in der Regel eine eigene Grundschuld im zweiten Rang. Das bedeutet mehr Aufwand und zusätzliche Kosten für Notar und Grundbuch.</p>
<h2>Warum kleine Ergänzungskredite für Banken unattraktiv sein können</h2>
<p>In der Praxis macht es für die Bank kaum einen Unterschied im Aufwand, ob Sie 25.000 oder 120.000 Euro beantragen. Antrag, Prüfung, Sicherheiten und Abwicklung fallen bei jeder Summe an.</p>
<p>Das Merkblatt der KfW nennt keine Mindestsumme für den Kredit. Ob und ab welcher Summe eine Bank das Programm anbietet, legt sie selbst fest. Eine Absage kann deshalb eine Frage der Kalkulation der Bank sein und keine Aussage über Sie.</p>
<h2>Kreditbetrag: Die Summe muss von Anfang an stimmen</h2>
<p>Das Merkblatt ist hier eindeutig:</p>
<blockquote>
<p>„Eine Aufstockung des Kreditbetrages, über den bei der Antragstellung beantragten Umfang hinaus, ist nicht möglich.“<br />
(<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">KfW-Merkblatt 358/359</a>, Stand 09/2026)</p>
</blockquote>
<p>Wer zu knapp beantragt und später Mehrkosten hat, kann den Ergänzungskredit nicht nachträglich erhöhen. Die Obergrenze bilden die förderfähigen Kosten aus Ihrer Zusage. Haben Sie für dasselbe Haus eine Zusage der KfW und einen Bescheid des BAFA, dürfen Sie die förderfähigen Kosten aus beiden addieren.</p>
<p>Vom so ermittelten Höchstbetrag ziehen Sie den zugesagten Zuschuss ab, denn eine Doppelförderung ist grundsätzlich nicht zulässig. Brauchen Sie auch diesen Betrag, bis der Zuschuss ausgezahlt ist, lässt er sich zwischenfinanzieren. Diese Entscheidung gehört deshalb schon in den Antrag.</p>
<h2>Der Zeitplan: Zwölf Monate klingen nach viel</h2>
<p>Ab der Zuschusszusage haben Sie laut <a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">KfW-Merkblatt 358/359</a> (Stand 09/2026) zwölf Monate, bis Ihr Kreditantrag bei der KfW eingegangen sein muss. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der KfW, nicht der Tag, an dem Sie mit der Bank sprechen. Suche, Prüfung und Unterlagen brauchen Zeit, deshalb lohnt es sich, früh anzufangen.</p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Station</th>
<th>Frist laut KfW (Merkblatt 358/359 und Produktseite)</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Zusage des Zuschusses</td>
<td>Ab hier zwölf Monate, bis der Kreditantrag bei der KfW eingegangen ist. Mit den Arbeiten dürfen Sie schon beginnen.</td>
</tr>
<tr>
<td>Kreditzusage</td>
<td>Zwölf Monate zum Abrufen, für nicht abgerufene Beträge automatisch um bis zu 24 Monate verlängert. Ab dem 13. Monat kostet der offene Betrag 0,15 Prozent pro Monat.</td>
</tr>
<tr>
<td>Abruf des Kredits</td>
<td>Abgerufene Beträge sind innerhalb von zwölf Monaten für den Verwendungszweck einzusetzen, sonst fällt ein Zinszuschlag an.</td>
</tr>
<tr>
<td>Zuschuss ausgezahlt</td>
<td>Haben Sie ihn zwischenfinanziert, führen Sie ihn unverzüglich, spätestens drei Monate nach der Auszahlung über die Bank an die KfW zurück, ohne Mindestbetrag.</td>
</tr>
<tr>
<td>Nachweis der Verwendung</td>
<td>Auszahlungsbestätigung der KfW oder Festsetzungsbescheid des BAFA unverzüglich, spätestens drei Monate nach Erhalt bei der Bank vorlegen, bei beiden Zuschüssen beide. Sonst kann der Kredit gekündigt werden.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Die 0,15 Prozent pro Monat sind eine Bereitstellungsprovision, also ein Entgelt für zugesagtes, noch nicht abgerufenes Geld.</p>
<h3>Die Falle bei der Reihenfolge</h3>
<p>Nach der Zuschusszusage dürfen Sie laut <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/">Produktseite der KfW</a> mit den Arbeiten beginnen, bevor der Ergänzungskredit beantragt ist. Die Pflicht, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen, gilt für den Zuschuss.</p>
<p>Umgekehrt gilt: Ist der Zuschuss bereits ausgezahlt, wenn Ihr Kreditantrag bei der KfW eingeht, ist der Ergänzungskredit nicht mehr möglich. Bei der Heizungsförderung zahlt die KfW den Zuschuss erst aus, wenn Ihr Vorhaben abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt haben (<a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/">KfW-Produktseite 458</a>). Lassen Sie den Zuschuss deshalb erst auszahlen, wenn Ihr Kreditantrag bei der KfW eingegangen ist.</p>
<h2>KfW 358 oder 359: Diese Weiche stellt nicht die Bank</h2>
<p>Welche Programmnummer für Sie gilt, ergibt sich aus Ihrer Situation, nicht aus der Wahl der Bank. Der 358 heißt Ergänzungskredit Plus und hat einen zusätzlichen Zinsvorteil (<a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/">KfW-Produktseite</a>), der 359 steht allen übrigen Antragsberechtigten offen (<a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">KfW-Merkblatt 358/359</a>).</p>
<div class="tabelle-scroll" style="overflow-x:auto">
<table>
<thead>
<tr>
<th>Ergänzungskredit Plus (358)</th>
<th>Ergänzungskredit (359)</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Wer:</strong> Privatpersonen, die ihr Einfamilienhaus oder ihre Eigentumswohnung als Hauptwohnsitz selbst bewohnen</td>
<td><strong>Wer:</strong> alle übrigen Antragsberechtigten, etwa Vermietende, WEG oder Unternehmen</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Einkommen:</strong> höchstens 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Haushalt pro Jahr</td>
<td><strong>Einkommen:</strong> keine Grenze</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Förderung:</strong> aus Bundesmitteln verbilligt, dazu ein zusätzlicher Zinsvorteil, beides nur in der ersten Zinsbindung</td>
<td><strong>Förderung:</strong> aus Bundesmitteln verbilligt, nur in der ersten Zinsbindung</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Unterlagen:</strong> Zusage oder Bescheid auf Ihren Namen, dazu Grundbuchauszug, Meldebestätigung und Steuerbescheide aus zwei Jahren</td>
<td><strong>Unterlagen:</strong> Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA auf Ihren Namen</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Das Haushaltsjahreseinkommen beim 358 ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag, nachgewiesen allein über die Einkommensteuerbescheide. Mitgerechnet werden alle Eigentümer, die in der geförderten Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, samt dort gemeldeten Ehe- oder Lebenspartnern. Minderjährige zählen nicht mit.</p>
<p>Der Grundbuchauszug muss alle Eigentümer zum Zeitpunkt des Antrags ausweisen. Welche Unterlagen die Bank für ihre eigene Prüfung zusätzlich verlangt, legt sie selbst fest.</p>
<h3>Mehrfamilienhaus und WEG: nur der 359</h3>
<p>Für bestehende Mehrfamilienhäuser gilt nur der 359. Als Mehrfamilienhaus zählt laut KfW auch ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt allein die WEG den Antrag, ebenfalls im 359. Zusatzanträge selbstnutzender Wohnungseigentümer für einen Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus begründen laut Merkblatt keinen eigenen Ergänzungskredit. Betrifft die Maßnahme nur Ihr Sondereigentum, stellen Sie den Antrag selbst, je nach Voraussetzungen im 358 oder 359.</p>
<h3>Die Verbilligung endet mit der ersten Zinsbindung</h3>
<p>Die Verbilligung aus Bundesmitteln gilt bei beiden Programmen nur für die erste Zinsbindung. Läuft der Kredit länger, macht die KfW laut Merkblatt „ein Prolongationsangebot ohne Bezuschussung aus Bundesmitteln“. Beim 358 endet mit der ersten Zinsbindung auch der zusätzliche Zinsvorteil (<a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/">KfW-Produktseite</a>). Wer mehr als zehn Jahre Laufzeit wählt, bekommt vor Ende der Zinsbindung also ein Angebot ohne Verbilligung aus Bundesmitteln.</p>
<p>Auch die Regeln für Sondertilgungen ändern sich. In der ersten Zinsbindung sind außerplanmäßige Tilgungen ab 5.000 Euro kostenfrei möglich, nach Annahme des Prolongationsangebots nur noch vollständig und gegen Vorfälligkeitsentschädigung.</p>
<h2>Der Ergänzungskredit ist keine Umschuldung, kein Anspruch und keine Formalie</h2>
<p>Drei Punkte regelt das <a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">KfW-Merkblatt 358/359</a> (Stand 09/2026) ausdrücklich:</p>
<p><strong>Keine Umschuldung.</strong> Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Nachfinanzierung meint laut Begriffserklärung der <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/">KfW-Produktseite</a> die Finanzierung von Mehrkosten, wenn ein Vorhaben teurer wird als geplant. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt laut Merkblatt nicht als Umschuldung. Was darunter fällt und ob schon bezahlte Rechnungen noch über den Kredit laufen können, klären Sie vor dem Antrag mit der Bank.</p>
<p><strong>Kein Anspruch.</strong> „Es besteht kein Anspruch auf Förderung.“ Die KfW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.</p>
<p><strong>Keine Formalie.</strong> Bestimmte Angaben im Antrag sind subventionserheblich im Sinne von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__264.html">§ 264 StGB</a>. Falsche Angaben oder unterlassene Mitteilungen dazu sind strafbar, wenn sie vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Die Unterlagen, darunter Rechnungen und Kontoauszüge, sind zehn Jahre nach der Kreditzusage aufzubewahren.</p>
<h2>Was tun, wenn die Bank den KfW-Ergänzungskredit ablehnt?</h2>
<p>Eine Absage bedeutet zunächst nur, dass die Restsumme anders finanziert werden muss, denn das Merkblatt macht den Kredit vom Zuschuss abhängig, nicht umgekehrt. Drei Wege, in dieser Reihenfolge:</p>
<ol>
<li><strong>Ein anderes Institut anfragen,</strong> das den Ergänzungskredit durchleitet. Nicht jede Bank leitet das Programm durch, und auch nicht jeder Vermittler bietet es an.</li>
<li><strong>Den Sanierungsbetrag in eine Anschlussfinanzierung einbinden,</strong> wenn Ihre Zinsbindung ohnehin bald endet. Welche Möglichkeiten Sie dabei haben, zeigt meine Seite über <a href="https://baufinanzierung-peine.de/anschlussfinanzierung/">die drei Wege am Ende der Zinsbindung</a>.</li>
<li><strong>Eine Finanzierung ohne Förderkredit rechnen</strong> und prüfen, ob der Vorteil des Ergänzungskredits die Kosten einer eigenen Grundschuld überhaupt trägt.</li>
</ol>
<p>Banken bewerten nach eigenen Richtlinien. Die Absage Ihrer Hausbank sagt deshalb noch nichts darüber, wie eine andere Bank entscheidet. Wie ich <a href="https://baufinanzierung-peine.de/baufinanzierung/">auch nach einer Absage der Hausbank</a> vorgehe, beschreibe ich auf meiner Seite zur Baufinanzierung. Den Ergänzungskredit vermittle ich über Partnerbanken, die das Programm durchleiten. Ich prüfe für Sie, welche davon in Ihrem Fall infrage kommt.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<div class="artikel-faq">
<details>
<summary>
<h3>Welche Bank vergibt den KfW-Ergänzungskredit 358?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Den Antrag stellt eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung für Sie, sofern sie das Programm anbietet. Ob sie Ihren Antrag an die KfW weiterleitet, entscheidet sie selbst. Eine öffentliche Gesamtübersicht der durchleitenden Institute gibt es nach meinem Stand nicht.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Muss der Ergänzungskredit über die Bank laufen, bei der mein Hauskredit liegt?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Nein, die KfW lässt Ihnen die Wahl des Finanzierungspartners. Die neue Bank braucht dann in der Regel eine eigene Grundschuld, die im Grundbuch hinter der bestehenden steht. Das macht die Sache aufwendiger und kann die Entscheidung der Bank beeinflussen.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Was passiert mit meiner Zuschusszusage, wenn die Bank den Ergänzungskredit ablehnt?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Das Merkblatt macht den Kredit vom Zuschuss abhängig, nicht den Zuschuss vom Kredit. Eine Absage bedeutet deshalb zunächst nur, dass Sie die Restsumme anders finanzieren müssen. Wollen Sie es bei einem anderen Institut versuchen, lassen Sie sich den Zuschuss erst auszahlen, wenn der neue Kreditantrag bei der KfW eingegangen ist.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Brauche ich für den KfW-Ergänzungskredit eine Grundschuld?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Das hängt von Ihrer Bank ab. Das Merkblatt verlangt bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang vereinbaren Sie mit dem Finanzierungspartner. Welche Sicherheit die Bank verlangt, etwa eine Grundschuld auf dem Haus, klären Sie im Kreditgespräch.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Wie lange habe ich nach der Zuschusszusage Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Zwölf Monate ab dem Datum der Zusage der KfW oder der Bewilligung des BAFA. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag über Ihre Bank bei der KfW eingeht.</p>
</div>
</details>
<details>
<summary>
<h3>Darf ich mit der Sanierung beginnen, bevor der Ergänzungskredit bewilligt ist?</h3>
</summary>
<div class="artikel-faq__antwort">
<p>Ja. Nach der Zuschusszusage dürfen Sie laut KfW mit den Arbeiten beginnen, auch bevor der Ergänzungskredit beantragt ist. Die Pflicht, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen, gilt für den Zuschuss. Ob schon bezahlte Rechnungen noch finanziert werden können, klären Sie vorher mit der Bank.</p>
</div>
</details>
</div>
<div class="artikel-cta-box">
<h2>Ich prüfe, ob und über welche Bank Ihr Ergänzungskredit laufen kann</h2>
<p>Sie haben die Zuschusszusage, und jetzt hakt es an der Bank? Den Ergänzungskredit leitet nicht jede Bank durch, deshalb kommt es auf die Auswahl an. Ich sehe mir an, wie Ihr Grundbuch aussieht, was von der ursprünglichen Finanzierung noch offen ist und welche Banken Ihr Vorhaben in dieser Größenordnung durchleiten könnten.</p>
<p>Ich bin seit über 30 Jahren in der Finanzberatung und wähle für Sie aus über 450 Banken, Versicherungen und Bausparkassen aus. Für das erste Gespräch nehme ich mir eine volle Stunde Zeit. Für Sie ist das kostenfrei. Bezahlt werde ich von der Gesellschaft, über die Ihre Finanzierung läuft, und nur, wenn eine zustande kommt.</p>
<p class="artikel-cta"><a class="btn--primary btn--outline" href="https://baufinanzierung-peine.de/kontakt/">Rückruf anfordern</a> <a class="btn--primary" href="https://calendly.com/adelsberger/beratung">Termin buchen</a></p>
</div>
<div class="artikel-autor">
<figure><img loading="lazy" decoding="async" width="64" height="64" alt="Michael Adelsberger, Baufinanzierungsvermittler aus Peine" src="https://baufinanzierung-peine.de/wp-content/uploads/Michael-Adelsberger-150x150.webp" /></figure>
<p><strong>Über den Autor:</strong> <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ueber-mich/">Michael Adelsberger</a>, unabhängiger Baufinanzierungsvermittler in Peine</p>
</div>
<div class="artikel-quellen">
<h2>Quellen</h2>
<p>Alle Quellen abgerufen am 23.09.2026.</p>
<ul>
<li><a href="https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005135_M_358_359.pdf">KfW-Merkblatt 358/359, BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude</a>, Stand 09/2026</li>
<li><a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/">KfW-Produktseite Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)</a></li>
<li><a href="https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger">KfW-Konditionenübersicht (Konditionenanzeiger)</a></li>
<li><a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/">KfW-Produktseite Heizungsförderung für Privatpersonen (458)</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__879.html">§ 879 BGB, Rangverhältnis mehrerer Rechte</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__880.html">§ 880 BGB, Rangänderung</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__264.html">§ 264 StGB, Subventionsbetrug</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html">§ 35a EStG, Steuerermäßigung unter anderem für Handwerkerleistungen</a></li>
</ul>
<p>Förderbedingungen ändern sich. Prüfen Sie die Werte vor einer Entscheidung an der Quelle.</p>
<p>Öffentlich geförderte Mittel können laut Merkblatt steuerliche Folgen haben, etwa für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Verbindliche Auskünfte dazu erteilt nur die zuständige Finanzbehörde. Ob und wie das in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Steuerberater. Dieser Beitrag gibt die Förderbedingungen und den Ablauf wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://baufinanzierung-peine.de/ratgeber/kfw-ergaenzungskredit/">KfW-Ergänzungskredit 358/359: Warum zuerst Ihre Bank entscheidet</a> erschien zuerst auf <a href="https://baufinanzierung-peine.de">Michael Adelsberger</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
