Ratenkredit und Umschuldung

Nicht jedes Vorhaben braucht einen Grundbucheintrag. Für alles, was schnell gehen soll oder wofür sich der Aufwand einer Grundschuld nicht lohnt, vergleiche ich die Konditionen aus demselben Partnernetzwerk wie in der Baufinanzierung.

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Banken, Versicherungen und Bausparkassen

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Kurz gesagt:

Ein Ratenkredit ist ein Darlehen mit fester Laufzeit und gleichbleibender Monatsrate, das ohne Grundbucheintrag auskommt. Die Bank verlässt sich auf Ihr Einkommen und Ihre Bonität, nicht auf eine Immobilie als Sicherheit.

Das macht ihn schnell und unkompliziert, aber teurer als eine grundbuchbesicherte Finanzierung. Wo die Grenze zwischen beiden verläuft, steht weiter unten.

Wofür ein Ratenkredit sinnvoll ist

Fahrzeugkauf

Der häufigste Fall. Ein Bankkredit ist oft günstiger als die Finanzierung über das Autohaus, und Sie treten als Barzahler auf, was bei Preisverhandlungen mit dem Autohändler hilft.

Modernisierung ohne Grundbucheintrag

Neues Bad, neue Küche, Heizung, Dach. Wenn die Summe überschaubar ist, spart der Verzicht auf die Grundschuld Zeit und Notarkosten. Achtung! Bei energetischen Maßnahmen lohnt vorher der Blick auf die Fördermöglichkeiten.

Umschuldung bestehender Kredite

Der wirtschaftlich interessanteste Fall. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Größere Anschaffungen

Vom Möbelkauf bis zu einer teuren Autoreparatur, die zur unpassendsten Zeit notwendig wird.

Umschuldung: Wann sich der Wechsel rechnet

Wer über Jahre mehrere Kredite aufgenommen hat, zahlt oft mehr, als nötig wäre. Ein alter Autokredit hier, eine Ratenzahlung dort, dazu ein ausgereizter Dispo. Der Dispozins ist dabei fast immer der teuerste Posten.

Bei einer Umschuldung werden diese Verbindlichkeiten durch einen einzigen neuen Kredit abgelöst. Das bringt zwei Dinge: einen meist niedrigeren Zins und eine einzige Rate statt vieler Abbuchungen zu unterschiedlichen Terminen.

Zwei Punkte, die viele nicht wissen

Ihren bestehenden Ratenkredit können Sie jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Dieses Recht steht Ihnen gesetzlich zu, unabhängig davon, was im Vertrag steht.

Die Bank darf dafür eine Entschädigung verlangen, aber nur begrenzt: höchstens 1 Prozent des zurückgezahlten Betrags, und nur 0,5 Prozent, wenn die Restlaufzeit unter einem Jahr liegt. Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt.

So bewerten mich meine Kunden

Häufige Fragen

Deutlich schneller als eine Baufinanzierung, weil keine Immobilienbewertung und kein Notartermin nötig sind. Mit vollständigen Unterlagen sind es in der Regel wenige Tage bis zur Zusage.

Meist Einkommensnachweise der letzten Monate, Kontoauszüge und einen Ausweis. Bei Selbständigen kommen Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen dazu.

Ja, jederzeit ganz oder teilweise. Das steht Ihnen gesetzlich zu. Eine Entschädigung darf die Bank verlangen, aber höchstens 1 Prozent des zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr nur 0,5 Prozent.

Eine reine Konditionsanfrage nicht. Sie wird als solche gekennzeichnet und wirkt sich nicht auf den Score aus. Anders ist es bei einer echten Kreditanfrage.

Das hängt vom Eintrag ab. Eine erledigte Forderung wird anders bewertet als ein laufendes Verfahren. Seriös lässt sich das erst nach einem Blick auf Ihre Situation sagen. Von Angeboten mit dem Versprechen „ohne Schufa” sollten Sie die Finger lassen.

Bei größeren Beträgen und längeren Laufzeiten fast immer die Beleihung, weil die Bank eine Sicherheit bekommt. Dem stehen einmalige Notar- und Grundbuchkosten gegenüber. Bei kleineren Summen rechnet sich der Aufwand nicht.

Nichts. Bezahlt werde ich von der Gesellschaft, über die Ihre Finanzierung läuft, und nur, wenn eine zustande kommt.

Michael Adelsberger - Baufinanzierungsvermittler aus Peine

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